Arbeitslosigkeit

Grundsicherungsgeld ab Juli 2026

Ab 01.07.2026 soll das Bürgergeld schrittweise durch das Grundsicherungsgeld abgelöst werden. Die Leistung bleibt im SGB II und wird weiter über das Jobcenter laufen.

Geprüft: 27.04.2026 Update: monthly

Kurzorientierung

Nächster sinnvoller Schritt

Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.

Wichtig

Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.

In einfachen Worten

Grundsicherungsgeld ab Juli 2026 kurz erklärt

Ab 01.07.2026 soll das Bürgergeld schrittweise durch das Grundsicherungsgeld abgelöst werden. Die Leistung bleibt im SGB II und wird weiter über das Jobcenter laufen.

  • Was jetzt wichtig ist: Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.
  • Worauf Sie achten sollten: Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.
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Das Grundsicherungsgeld ist die neue Bezeichnung für die Geldleistung, die bisher Bürgergeld heißt. Die Reform betrifft das SGB II, also die Grundsicherung für Menschen, die arbeiten können oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zuständig bleibt grundsätzlich das Jobcenter.

Nach Angaben der Bundesregierung hat der Bundesrat die Reform gebilligt. Das Gesetz soll nach Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01.07.2026 schrittweise in Kraft treten. Bis dahin gilt im Alltag weiter das Bürgergeld. Wer schon Leistungen bekommt, sollte neue Schreiben des Jobcenters genau prüfen, weil Übergangsregeln und laufende Bewilligungszeiträume wichtig werden können.

Stand dieser Seite: 27.04.2026. Die Seite erklärt den amtlich bekannten Reformstand. Für einen Antrag oder Widerspruch zählt immer der konkrete Bescheid und die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Kurzcheck

PunktEinordnung
Neuer NameGrundsicherungsgeld statt Bürgergeld
RechtsbereichSGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Startab 01.07.2026 schrittweise, nach Verkündung
ZuständigJobcenter
Auszahlungweiterhin Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, zusätzlich Unterkunft und Heizung nach Regeln des SGB II
Regelsätze 2026laut Bundesregierung keine Erhöhung durch die Reform
Wichtigster Punktmehr Vermittlung in Arbeit, verbindlichere Mitwirkung, strengere Folgen bei Pflichtverletzungen

Wer hat Anspruch?

Grundsicherungsgeld betrifft im Kern dieselbe Personengruppe wie das heutige Bürgergeld: Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und grundsätzlich dem SGB II zugeordnet sind.

Typische Fälle:

  • Sie sind arbeitslos und haben kein oder zu wenig Arbeitslosengeld I.
  • Sie arbeiten, verdienen aber nicht genug für den Bedarf des Haushalts.
  • Sie leben mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft.
  • Sie brauchen ergänzende Hilfe für Lebensunterhalt, Miete oder Heizung.

Nicht jede Person mit wenig Geld gehört automatisch ins SGB II. Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze erreicht hat, landet häufig eher bei der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Wer studiert, eine Ausbildung macht, Asylbewerberleistungen erhält oder einen besonderen Aufenthaltsstatus hat, muss die Zuständigkeit besonders prüfen.

Was ändert sich ab Juli 2026?

Die wichtigste Änderung ist nicht nur der neue Name. Die Reform soll das Jobcenter stärker auf schnelle Vermittlung, klare Pflichten und konsequentere Folgen bei fehlender Mitwirkung ausrichten.

Nach amtlichem Stand sind besonders diese Punkte wichtig:

  • Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Die Geldleistung im SGB II bekommt einen neuen Namen.
  • Vermittlung in Arbeit wird wichtiger: Zuerst soll geprüft werden, ob eine schnelle Vermittlung in Arbeit möglich ist. Qualifizierung und Weiterbildung bleiben relevant, wenn Arbeit nicht sofort passt.
  • Mitwirkung wird verbindlicher: Vereinbarungen mit dem Jobcenter können bei fehlender Mitwirkung verbindlicher festgelegt werden.
  • Sanktionen werden strenger: Bei bestimmten Pflichtverletzungen können stärkere Kürzungen greifen als bisher.
  • Meldeversäumnisse werden riskanter: Wer Termine beim Jobcenter wiederholt verpasst, muss mit spürbaren Folgen rechnen.
  • Vermögen wird anders geprüft: Die bisherige einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll entfallen; Schonvermögen soll stärker am Lebensalter hängen.
  • Unterkunftskosten werden früher begrenzt: Auch in der bisherigen Karenzzeit sollen Wohnkosten nicht unbegrenzt übernommen werden.

Für Nutzer heißt das: Die Zahlung bleibt eine Hilfe zum Lebensunterhalt. Gleichzeitig werden Termine, Nachweise, Bewerbungen, Erreichbarkeit und Zumutbarkeit von Arbeit wichtiger als bisher.

Wie viel Geld gibt es?

Die Reform erhöht die Regelsätze nach Angaben der Bundesregierung nicht. Für 2026 bleiben die Regelbedarfe im Bürgergeld beziehungsweise in der neuen Grundsicherung unverändert.

Regelbedarfsstufe 2026Betrag monatlich
Alleinstehende oder Alleinerziehende563 Euro
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person506 Euro
Volljährige in Einrichtungen451 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren390 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahren357 Euro

Zusätzlich können Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, einmalige Leistungen oder Leistungen für Bildung und Teilhabe relevant sein. Die tatsächliche Auszahlung hängt deshalb nicht nur vom Regelbedarf ab, sondern vom gesamten Bedarf der Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Vermögen, Miete, Heizkosten und möglichen Mehrbedarfen.

Ein Beispiel: Eine alleinstehende Person hat 2026 einen Regelbedarf von 563 Euro. Dazu können angemessene Unterkunfts- und Heizkosten kommen. Wenn Einkommen vorhanden ist, wird es nach den SGB-II-Regeln teilweise angerechnet. Die endgültige Berechnung macht das Jobcenter.

Was wird angerechnet?

Wie beim Bürgergeld prüft das Jobcenter Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Einkommen aus Arbeit, Unterhalt, Renten, Steuererstattungen oder anderen Leistungen kann den Anspruch mindern. Kindergeld kann im Haushalt eine Rolle spielen, vor allem beim Bedarf von Kindern.

Bei Vermögen ist die Reform besonders wichtig. Die Bundesregierung nennt als Reformpunkt, dass die bisherige einjährige Karenzzeit beim Vermögen abgeschafft werden soll. Stattdessen soll das Schonvermögen stärker am Lebensalter orientiert werden. Das bedeutet: Wer Vermögen hat, sollte vor Antragstellung nicht nur den Kontostand, sondern auch Altersvorsorge, Versicherungen, Auto, Eigentum und Rücklagen sauber dokumentieren.

Unterkunft und Heizung

Auch unter dem neuen Namen bleiben Unterkunft und Heizung ein zentraler Teil der Grundsicherung. Die Miete wird aber nur übernommen, soweit sie nach den örtlichen Regeln angemessen ist oder ausnahmsweise noch anerkannt wird.

Nach der Reform sollen Unterkunftskosten bereits in der bisherigen einjährigen Karenzzeit begrenzt werden können. Die Bundesregierung nennt als Orientierung eine Deckelung auf die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze. Für Betroffene ist das praktisch wichtig, weil die Wohnkosten je nach Stadt, Landkreis und Haushaltsgröße sehr unterschiedlich bewertet werden.

Wer eine hohe Miete hat, sollte deshalb prüfen:

  • Welche Angemessenheitsgrenze gilt am Wohnort?
  • Hat das Jobcenter bereits zur Kostensenkung aufgefordert?
  • Gibt es besondere Gründe gegen einen Umzug, zum Beispiel Krankheit, Behinderung, Schulwechsel der Kinder oder Pflege?
  • Ist Wohngeld oder eine andere Leistung vorrangig?

Mitwirkung, Termine und Sanktionen

Die Reform macht Mitwirkung gegenüber dem Jobcenter wichtiger. Gemeint sind zum Beispiel Termine wahrnehmen, Unterlagen einreichen, Bewerbungen nachweisen, an vereinbarten Maßnahmen teilnehmen und erreichbar bleiben.

Nach den amtlichen Reformpunkten können Pflichtverletzungen stärker sanktioniert werden. Bei bestimmten Fällen wie dem Abbruch einer Fördermaßnahme oder fehlenden Bewerbungen kann der Regelbedarf für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden. Bei Meldeversäumnissen soll der erste verpasste Termin noch ohne Kürzung bleiben; ab weiteren Versäumnissen können Kürzungen greifen. Bei mehrfacher Nichterreichbarkeit kann es im Extremfall auch um den gesamten Leistungsanspruch einschließlich Unterkunftskosten gehen.

Das heißt nicht, dass jede versäumte Handlung automatisch zum Totalverlust führt. Entscheidend sind Bescheid, Rechtsfolgenbelehrung, Grund für das Versäumnis, Nachweise und die konkrete gesetzliche Regel. Wer krank war, einen wichtigen Grund hatte oder eine Entscheidung nicht versteht, sollte schnell reagieren und Unterlagen nachreichen.

Was gilt bis 30.06.2026?

Bis zur Umstellung bleibt Bürgergeld der aktuelle Leistungsname. Laufende Anträge, Weiterbewilligungsanträge, Änderungsmitteilungen und Widersprüche laufen weiter über das Jobcenter.

Wichtig für Betroffene:

  1. Stellen Sie keinen Antrag zu spät, nur weil der Name sich ändert.
  2. Bewahren Sie Bescheide, Mietnachweise, Einkommensnachweise und Jobcenter-Schreiben auf.
  3. Prüfen Sie ab Juli 2026, ob der Bescheid nur den Namen ändert oder auch Pflichten, Mitwirkung oder Unterkunftskosten neu bewertet.
  4. Fragen Sie bei unklaren Schreiben früh beim Jobcenter oder bei einer Sozialberatung nach.

Prüfreihenfolge

  1. SGB II oder andere Leistung? Prüfen Sie zuerst, ob Jobcenter, Sozialamt, BAföG-Amt, Familienkasse oder Wohngeldstelle zuständig ist.
  2. Bedarfsgemeinschaft klären: Wer lebt zusammen, wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft, wer hat eigenes Einkommen?
  3. Einkommen und Vermögen sammeln: Lohn, Minijob, Unterhalt, Kindergeld, Renten, Steuererstattung, Konten und Rücklagen dokumentieren.
  4. Wohnkosten prüfen: Bruttokaltmiete, Heizkosten, Haushaltsgröße und örtliche Angemessenheitsgrenze bereithalten.
  5. Jobcenter-Schreiben ernst nehmen: Termine, Bewerbungsaufforderungen, Maßnahmen und Nachweisfristen sofort prüfen.
  6. Bescheid kontrollieren: Regelbedarf, Unterkunftskosten, Einkommen, Sanktionen und Zeitraum einzeln prüfen.

Antrag stellen

Der Antrag läuft weiter über das Jobcenter. Das gilt vor der Umstellung für Bürgergeld und nach der Umstellung für das Grundsicherungsgeld. Wer bereits Bürgergeld erhält, muss wegen der bloßen Umbenennung voraussichtlich nicht automatisch einen völlig neuen Erstantrag stellen. Entscheidend sind aber laufende Bewilligungszeiträume, Änderungsmitteilungen und Jobcenter-Schreiben.

Typische Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Mietvertrag, Nebenkosten, Heizkosten
  • Kontoauszüge
  • Lohnabrechnungen, Minijob, Unterhalt, Renten, Kindergeld
  • Nachweise zu Vermögen und Versicherungen
  • Nachweise zu Kindern, Schule, Ausbildung, Pflege, Krankheit oder Behinderung
  • Bewerbungs- und Vermittlungsunterlagen, wenn das Jobcenter sie verlangt

Fristen

Bei existenzsichernden Leistungen zählt oft der Monat der Antragstellung. Wer Hilfe braucht, sollte deshalb nicht auf den neuen Namen warten. Ein zu spät gestellter Antrag kann Geld kosten.

Besonders wichtig sind:

  • Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig stellen.
  • Änderungen bei Einkommen, Miete, Haushalt oder Umzug sofort mitteilen.
  • Fristen im Bescheid beachten.
  • Widerspruchsfrist prüfen, wenn etwas falsch berechnet wurde.
  • Termine beim Jobcenter nicht ignorieren.

Kombinierbar mit

Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Bürgergeld, Kosten der Unterkunft und Heizung, Bürgergeld-Mehrbedarf. Außerdem können je nach Haushalt Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Bildung und Teilhabe, Mehrbedarf, Erstausstattung oder Rundfunkbeitrag-Befreiung relevant sein.

Wohngeld ist meist keine Parallelleistung für denselben Bedarf, wenn Unterkunftskosten bereits im SGB II berücksichtigt werden. Bei Familien mit Einkommen kann aber die Alternative Wohngeld plus Kinderzuschlag wichtig sein. Deshalb lohnt sich vor allem bei Erwerbseinkommen ein Vergleich.

Für wen ist die Reform besonders relevant?

  • Alleinstehende im Leistungsbezug: Vollzeit-Erwerbsarbeit kann stärker als zumutbares Ziel behandelt werden, wenn keine besonderen Gründe entgegenstehen.
  • Unter 30-Jährige: Vermittlung, Beratung und Qualifizierung sollen laut Bundesregierung besonders in den Blick genommen werden.
  • Eltern kleiner Kinder: Die Reform nennt frühere Heranziehung zu Arbeit oder Eingliederungsmaßnahmen nach Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes; die konkrete Zumutbarkeit muss im Einzelfall geprüft werden.
  • Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen: Sie sollen gezielter unterstützt werden. Wichtig sind ärztliche Nachweise und realistische Zumutbarkeit.
  • Haushalte mit hoher Miete: Unterkunftskosten und örtliche Angemessenheitsgrenzen werden noch wichtiger.
  • Personen mit Vermögen: Die Prüfung des Schonvermögens kann sich deutlich ändern.

Häufige Fehler

  • Bürgergeld nicht mehr beantragen, obwohl die Umstellung erst ab Juli 2026 kommt.
  • Den neuen Namen mit einer komplett neuen Leistung verwechseln.
  • Regelsatz und Gesamtanspruch gleichsetzen, obwohl Miete, Heizung, Einkommen und Mehrbedarfe dazukommen oder abgezogen werden.
  • Jobcenter-Termine oder Schreiben liegen lassen.
  • Hohe Miete als automatisch dauerhaft sicher ansehen.
  • Vermögen, Einkommen oder Haushaltsmitglieder unvollständig angeben.
  • Bei Kürzung oder Ablehnung die Widerspruchsfrist verpassen.

FAQ

Ist Grundsicherungsgeld etwas anderes als Bürgergeld?

Es ist die neue Bezeichnung für die Geldleistung im SGB II. Die Reform ändert aber nicht nur den Namen. Vermittlung, Mitwirkung, Sanktionen, Vermögen und Unterkunftskosten werden stärker neu geregelt.

Muss ich wegen der Umstellung einen neuen Antrag stellen?

Wer bereits Bürgergeld bekommt, sollte auf Schreiben des Jobcenters achten. Ein komplett neuer Erstantrag nur wegen des Namens ist nicht der normale Ausgangspunkt. Entscheidend sind aber Bewilligungszeitraum, Änderungen im Haushalt und Übergangsregeln.

Wird der Regelsatz ab Juli 2026 höher?

Nach Angaben der Bundesregierung ändert die Reform nichts an der Höhe der Regelsätze. Für Alleinstehende bleiben es 2026 zum Beispiel 563 Euro monatlich.

Kann das Jobcenter ab Juli 2026 stärker kürzen?

Ja, die Reform sieht strengere Folgen bei bestimmten Pflichtverletzungen und wiederholten Meldeversäumnissen vor. Wichtig sind aber immer der konkrete Bescheid, die Rechtsfolgenbelehrung und ob es einen wichtigen Grund gab.

Was passiert mit meiner Miete?

Unterkunft und Heizung bleiben Teil der Grundsicherung. Hohe Wohnkosten können aber stärker begrenzt werden. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Wohnort und örtliche Angemessenheitsgrenze.

Gilt das auch für Rentner?

In der Regel nicht, wenn es um Grundsicherung im Alter nach SGB XII geht. Grundsicherungsgeld betrifft das SGB II, also vor allem erwerbsfähige Personen und deren Bedarfsgemeinschaften.

Was sollte ich jetzt vorbereiten?

Sammeln Sie Mietnachweise, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Unterlagen zu Vermögen, Jobcenter-Schreiben und Nachweise zu Gesundheit, Kindern oder Pflege. Prüfen Sie außerdem Termine und Fristen.

Quellen/Prüfstand

Geprüft am 27.04.2026 gegen Bundesregierung, BMAS und Bundesagentur für Arbeit. Kritische Punkte: Start ab 01.07.2026 schrittweise nach Verkündung, Umbenennung Bürgergeld zu Grundsicherungsgeld, unveränderte Regelbedarfe 2026, Jobcenter-Zuständigkeit, strengere Mitwirkung/Sanktionen, Änderungen bei Vermögen und Unterkunftskosten. Nach Veröffentlichung weiterer Verwaltungshinweise sollte die Seite erneut geprüft werden.