Arbeitslosigkeit
Bürgergeld
Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. 2026 gelten weiter die bekannten Regelbedarfe; ab Juli 2026 ist eine Reform angekündigt.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Vermögen und Wohnkosten für den Jobcenter-Antrag erfassen.
Wichtig
Vorrangige Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhalt können vorher zu prüfen sein.
In einfachen Worten
Bürgergeld kurz erklärt
Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. 2026 gelten weiter die bekannten Regelbedarfe; ab Juli 2026 ist eine Reform angekündigt.
- Was jetzt wichtig ist: Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Vermögen und Wohnkosten für den Jobcenter-Antrag erfassen.
- Worauf Sie achten sollten: Vorrangige Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhalt können vorher zu prüfen sein.
- Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.
Passender Assistent
Bürgergeld-Bedarfscheck
Der Assistent führt Schritt für Schritt durch typische Angaben und erstellt am Ende eine Übersicht mit passenden Leistungen und Checkliste.
Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Stand 27.04.2026 gilt: Die Leistung heißt noch Bürgergeld; nach Angaben der Bundesregierung soll die Reform zur neuen Grundsicherung ab 01.07.2026 schrittweise in Kraft treten.
Kurzcheck
| Punkt | Stand 27.04.2026 |
|---|---|
| Zuständig | Jobcenter |
| Regelbedarf alleinstehend | 563 Euro monatlich |
| Regelbedarf Partner | 506 Euro je Person |
| Vermögens-Karenzzeit | im ersten Jahr nur erhebliches Vermögen |
| Erhebliches Vermögen | über 40.000 Euro erste Person plus 15.000 Euro je weitere Person |
| Reformhinweis | ab 01.07.2026 schrittweise neue Grundsicherung geplant |
Wer hat Anspruch?
Sie können Bürgergeld bekommen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind, die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben, in Deutschland leben, mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und hilfebedürftig sind.
Hilfebedürftig bedeutet: Das Einkommen und verwertbare Vermögen der Bedarfsgemeinschaft reichen nicht aus, um Regelbedarf, Unterkunft, Heizung und weitere anerkannte Bedarfe zu decken. Auch nicht erwerbsfähige Personen können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wie viel Geld gibt es?
Die Bürgergeld-Regelbedarfe 2026 bleiben nach BMAS-Angaben auf dem Niveau von 2024 und 2025:
| Regelbedarfsstufe | Betrag 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende oder Alleinerziehende | 563 Euro |
| Volljährige Partner | 506 Euro |
| Volljährige unter 25 ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 Euro |
| Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
| Kinder bis 5 Jahre | 357 Euro |
Dazu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Angemessenheit der Miete ist lokal geregelt. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten grundsätzlich nicht geprüft; Heizkosten sind davon ausgenommen und werden nur in angemessener Höhe berücksichtigt.
Was wird angerechnet?
Angerechnet werden Einkommen wie Arbeitslohn, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Renten, Unterhalt, Kindergeld, Steuererstattungen und weitere Einnahmen. Bei Erwerbseinkommen gelten Freibeträge: Die ersten 100 Euro bleiben frei, zusätzlich 20 Prozent von 100 bis 520 Euro, 30 Prozent von 520 bis 1.000 Euro und 10 Prozent von 1.000 bis 1.200 Euro, mit minderjährigem Kind bis 1.500 Euro.
Beim Vermögen gilt im ersten Jahr eine Karenzzeit. Erheblich ist Vermögen oberhalb von 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person. Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro je Person der Bedarfsgemeinschaft.
Antrag stellen
Bürgergeld beantragen Sie beim zuständigen Jobcenter, online oder mit Formularen. Halten Sie Nachweise zu Identität, Aufenthalt, Miete, Heizkosten, Konto, Einkommen, Vermögen, Krankenversicherung und weiteren Leistungen bereit.
Wichtig ist auch die Prüfung vorrangiger Leistungen. Dazu gehören etwa Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Das Jobcenter kann verlangen, dass solche Ansprüche geltend gemacht werden.
Fristen
Stellen Sie den Antrag sofort, wenn Hilfebedürftigkeit absehbar ist. Bei Weiterbewilligungen sollten Unterlagen deutlich vor Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Änderungen bei Einkommen, Umzug, Haushaltsmitgliedern, Schwangerschaft, Trennung oder anderen Leistungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
Kombinierbar mit
Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Bildung und Teilhabe, Wohngeld. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.
Häufige Fehler
- Wohngeld und Bürgergeld für denselben Unterkunftsbedarf gleichzeitig einplanen.
- Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss nicht angeben.
- Lokale Mietgrenzen als bundesweit darstellen.
- Karenzzeit bei Unterkunftskosten mit Heizkosten verwechseln.
- Die Reform ab 01.07.2026 bereits vor Inkrafttreten als geltendes Recht behandeln.
FAQ
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro Regelbedarf. Für Kinder und weitere Haushaltsmitglieder gelten alters- und statusabhängige Regelbedarfe.
Zahlt das Jobcenter die komplette Miete?
Es werden angemessene Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt. Was angemessen ist, hängt vom Wohnort ab. Im ersten Jahr gelten besondere Regeln für Unterkunftskosten.
Was passiert ab Juli 2026?
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Bürgergeldsystem ab 01.07.2026 schrittweise zur neuen Grundsicherung umgestaltet werden; die Geldleistung soll “Grundsicherungsgeld” heißen. Detailregeln müssen nach Inkrafttreten erneut geprüft werden.
Quellen/Prüfstand
Geprüft am 27.04.2026 gegen BMAS, Bundesagentur für Arbeit und Bundesregierung. Kritische Werte: Regelbedarfe 563/506/451/471/390/357 Euro, Vermögensgrenzen 40.000 Euro plus 15.000 Euro, nach Karenzzeit 15.000 Euro je Person, Erwerbstätigenfreibeträge 100/520/1.000/1.200 beziehungsweise 1.500 Euro.