Familie & Kinder
Bildung und Teilhabe
Bildung und Teilhabe unterstützt Kinder aus Haushalten mit Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Prüfen, über welche Hauptleistung der Haushalt bereits berechtigt ist.
Wichtig
Viele Leistungen werden als Kostenübernahme oder Gutschein organisiert.
In einfachen Worten
Bildung und Teilhabe kurz erklärt
Bildung und Teilhabe unterstützt Kinder aus Haushalten mit Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen.
- Was jetzt wichtig ist: Prüfen, über welche Hauptleistung der Haushalt bereits berechtigt ist.
- Worauf Sie achten sollten: Viele Leistungen werden als Kostenübernahme oder Gutschein organisiert.
- Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.
Passender Assistent
Kinderzuschlag-und-Wohngeld-Assistent
Der Assistent führt Schritt für Schritt durch typische Angaben und erstellt am Ende eine Übersicht mit passenden Leistungen und Checkliste.
Leistungen für Bildung und Teilhabe, oft BuT oder Bildungspaket genannt, helfen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit wenig Geld. Es geht um Schule, Kita, Ausflüge, Mittagessen, Lernförderung und soziale Teilhabe.
Kurzcheck
| Leistung | Stand 27.04.2026 |
|---|---|
| Schulbedarf | 195 Euro pro Schuljahr |
| Aufteilung Schulbedarf | 130 Euro erstes Schulhalbjahr, 65 Euro zweites Schulhalbjahr |
| Soziale Teilhabe | 15 Euro monatlich bis unter 18 Jahre |
| Ausflüge/Klassenfahrten | tatsächliche Kosten |
| Mittagessen/Lernförderung/Beförderung | tatsächliche Kosten bei Voraussetzungen |
Wer hat Anspruch?
Anspruch kann bestehen, wenn die Familie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.
Für viele Bildungsleistungen gilt: Das Kind ist unter 25, besucht Kita, allgemeinbildende Schule oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung. Die soziale und kulturelle Teilhabe gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wie viel Geld gibt es?
Zum Bildungspaket gehören:
- eintägige Kita- und Schulausflüge in tatsächlicher Höhe,
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten in tatsächlicher Höhe,
- persönlicher Schulbedarf mit 195 Euro pro Schuljahr,
- Schülerbeförderung in tatsächlicher Höhe, soweit nötig und nicht anderweitig übernommen,
- angemessene Lernförderung in tatsächlicher Höhe,
- gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege in tatsächlicher Höhe,
- soziale und kulturelle Teilhabe mit 15 Euro monatlich.
Was wird angerechnet?
Bildung und Teilhabe ist zweckgebunden. Beim Wohngeld werden Bildungs- und Teilhabeleistungen nach BMWSB nicht als Einkommen angerechnet. Beim Antrag zählen aber die zugrunde liegenden Sozialleistungen und die konkrete Kostenlage.
Nicht übernommen werden private Zusatzkosten ohne Förderbezug, zum Beispiel Taschengeld für Klassenfahrten.
Antrag stellen
Zuständig sind je nach Leistung und Wohnort Jobcenter, Kommune, Landkreis oder Stadt. Bei Bürgergeld gilt der Antrag grundsätzlich mit dem Bürgergeld-Antrag als gestellt, trotzdem werden für konkrete Leistungen meist Nachweise, Belege oder lokale Vordrucke verlangt.
Bei Kinderzuschlag und Wohngeld sollten Sie nach Bewilligung sofort bei der örtlichen Stelle nach Bildung und Teilhabe fragen.
Fristen
Reichen Sie Nachweise möglichst vor der Aktivität ein, besonders bei Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagessen oder Vereinsbeiträgen. Für Schulbedarf gibt es einen festen Betrag; die Auszahlung hängt vom zuständigen Leistungssystem und Schulhalbjahr ab.
Kombinierbar mit
Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.
Was Sie konkret sammeln sollten
Der Antrag wird oft nicht wegen fehlendem Anspruch schwierig, sondern wegen fehlender Belege. Sammeln Sie Bewilligungsbescheide zu Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen, dazu Nachweise über Schule oder Kita, Kosten der Klassenfahrt, Bestätigung der Lernförderung, Angaben zum Mittagessen, Vereinsbeitrag oder Musikschule.
Bei Schulbedarf ist die Leistung pauschal. Bei Klassenfahrten, Ausflügen, Lernförderung, Mittagessen oder Schülerbeförderung geht es dagegen um konkrete Kosten und lokale Abläufe. Deshalb sollte eine spätere Website pro Kommune erklären können, ob Gutscheine, Direktzahlungen an Anbieter oder Erstattungen genutzt werden.
Ein guter Nutzerpfad fragt zuerst nach der Grundleistung: Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen. Danach wird nach dem konkreten Bedarf sortiert: Schule, Kita, Ausflug, Fahrtkosten, Mittagessen, Lernförderung oder Verein. So vermeiden Nutzer, dass sie nur den Schulbedarf kennen und andere Bausteine liegen lassen.
Häufige Fehler
- BuT nur mit Bürgergeld verbinden und bei Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht beantragen.
- Klassenfahrt erst nach Zahlung aus eigener Tasche melden.
- Schulbedarf mit Kostenübernahme für alle Schulmaterialien ohne Grenze verwechseln.
- Soziale Teilhabe über das 18. Lebensjahr hinaus einplanen.
- Lokale Zuständigkeit nicht prüfen.
FAQ
Wie hoch ist der Schulbedarf 2026?
Der Schulbedarf beträgt 195 Euro pro Schuljahr, aufgeteilt in 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
Gibt es Geld für Sportverein oder Musikschule?
Ja, für soziale und kulturelle Teilhabe werden 15 Euro monatlich berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gilt Bildung und Teilhabe auch mit Wohngeld?
Ja. Auch Haushalte mit Wohngeld oder Kinderzuschlag können BuT-Leistungen für Kinder bekommen.
Quellen/Prüfstand
Geprüft am 27.04.2026 gegen Familienportal und Bundesagentur für Arbeit. Kritische Werte: 195 Euro Schulbedarf pro Schuljahr, 130/65 Euro Aufteilung, 15 Euro monatlich soziale Teilhabe, Altersgrenzen unter 25 beziehungsweise unter 18.