Wohnen & Energie
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung im Eigentum. Die Höhe hängt von Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe ab.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Miete, Einkommen und Haushaltsmitglieder für die Wohngeldstelle zusammenstellen.
Wichtig
Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe mit Unterkunftskosten erhält, bekommt meist kein Wohngeld.
In einfachen Worten
Wohngeld kurz erklärt
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung im Eigentum. Die Höhe hängt von Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe ab.
- Was jetzt wichtig ist: Miete, Einkommen und Haushaltsmitglieder für die Wohngeldstelle zusammenstellen.
- Worauf Sie achten sollten: Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe mit Unterkunftskosten erhält, bekommt meist kein Wohngeld.
- Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.
Passender Assistent
Wohngeld-Check
Der Assistent führt Schritt für Schritt durch typische Angaben und erstellt am Ende eine Übersicht mit passenden Leistungen und Checkliste.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbst genutztem Eigentum. Es ist für Haushalte gedacht, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst sichern können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten brauchen.
Kurzcheck
| Punkt | Stand 27.04.2026 |
|---|---|
| Leistung | Mietzuschuss oder Lastenzuschuss |
| Zuständig | lokale Wohngeldbehörde |
| Höhe | kein Pauschalbetrag, Berechnung nach Einkommen, Haushaltsgröße, Miete/Belastung und Mietenstufe |
| Bewilligung | im Allgemeinen 12 Monate |
| Weiterleistungsantrag | möglichst etwa 2 Monate vor Ablauf |
| Rechner | BMWSB-Wohngeld-Plus-Rechner ab 01.01.2025 |
Wer hat Anspruch?
Wohngeld kann für Mieterinnen und Mieter sowie für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer infrage kommen. Entscheidend sind die Zahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen, die zuschussfähige Miete oder Belastung und die Mietenstufe des Wohnorts.
Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder bestimmte andere Transferleistungen erhält, ist regelmäßig vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Unterkunftskosten dort bereits berücksichtigt werden. Mischhaushalte können Sonderfälle sein.
Wie viel Geld gibt es?
Es gibt keinen bundesweiten festen Wohngeldbetrag. Der Zuschuss wird individuell berechnet. Grundlage bei Mietern ist die Bruttokaltmiete, also Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten.
Tatsächliche Heizkosten, Warmwasser und Strom gehören nicht zur Bruttokaltmiete. Seit der Wohngeldreform 2023 werden Heizkosten über eine pauschale Heizkostenkomponente berücksichtigt. Außerdem gibt es eine CO2-Komponente und eine Klimakomponente; diese wirken über die Wohngeldformel und sind nicht automatisch eins zu eins der Auszahlungsbetrag.
Was wird angerechnet?
Berücksichtigt wird das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nach Abzügen und Freibeträgen. Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe werden nach BMWSB-Angaben nicht auf das Wohngeld angerechnet.
Stromkosten sind in der Wohngeldsystematik keine Wohnkosten. Bei Eigentum zählen statt Miete bestimmte Belastungen wie Kapitaldienst, Grundsteuer, Verwaltungskosten und Pauschalen.
Antrag stellen
Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Gemeinde, Stadt, Amts- oder Kreisverwaltung gestellt. Der BMWSB-Rechner bietet nur eine Orientierung; rechtsverbindlich entscheidet die Wohngeldbehörde.
Benötigt werden typischerweise Mietvertrag oder Eigentumsbelastungen, Einkommensnachweise, Nachweise zu Haushaltsmitgliedern, Renten, Unterhalt, Werbungskosten, Schwerbehinderung oder Pflege und weitere lokale Formulare.
Fristen
Wohngeld wird im Allgemeinen für 12 Monate bewilligt, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate. Stellen Sie den Weiterleistungsantrag möglichst etwa 2 Monate vor Ablauf, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird.
Kombinierbar mit
Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Kinderzuschlag, Bürgergeld, WBS und Sozialwohnung. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.
Entscheidung: Wohngeld oder Bürgergeld?
Wohngeld ist eine vorgelagerte Leistung. Es passt eher, wenn der Lebensunterhalt grundsätzlich selbst gedeckt werden kann und vor allem die Wohnkosten drücken. Bürgergeld passt eher, wenn der gesamte Bedarf für Lebensunterhalt, Unterkunft und Heizung nicht gedeckt ist. Bei Familien mit Einkommen ist oft die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag der wichtigste Gegencheck.
Für den Antrag sollten Sie nicht nur die Miete bereithalten, sondern die Bruttokaltmiete, Haushaltsmitglieder und alle regelmäßigen Einkommen sauber dokumentieren. Wenn bereits ein Bescheid über Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe vorliegt, muss besonders geprüft werden, ob Unterkunftskosten dort berücksichtigt werden. Diese Abgrenzung verhindert Doppelanträge, lange Bearbeitung und falsche Erwartungen.
Bei schwankendem Einkommen, Selbstständigkeit, Unterhalt, Renten oder Haushaltswechseln lohnt sich eine kurze Vorprüfung mit der Wohngeldstelle. Auch ein Umzug kann den Anspruch verändern, weil Mietenstufe, Haushaltsgröße und zuschussfähige Miete neu bewertet werden.
Häufige Fehler
- Einen festen bundesweiten Wohngeldbetrag nennen.
- Warmmiete vollständig als Berechnungsgrundlage ansetzen.
- Heizkostenkomponente als direkte Erstattung der tatsächlichen Heizkosten verstehen.
- Bürgergeld und Wohngeld für dieselben Wohnkosten doppelt planen.
- Weiterleistungsantrag erst nach Ablauf stellen.
FAQ
Wie hoch ist Wohngeld 2026?
Das hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen, Bruttokaltmiete oder Belastung und Mietenstufe.
Wird Kindergeld auf Wohngeld angerechnet?
Nein. Nach BMWSB bleiben Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der Wohngeldberechnung außer Betracht.
Bekomme ich Wohngeld trotz Bürgergeld?
In der Regel nicht, wenn beim Bürgergeld Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Mischhaushalte können Sonderfälle sein.
Quellen/Prüfstand
Geprüft am 27.04.2026 gegen BMWSB. Kritische geprüfte Punkte: Berechnung statt Pauschale, Bruttokaltmiete als Ausgangspunkt, Heizkosten über pauschale Komponente, Bewilligung im Allgemeinen 12 Monate, Weiterleistungsantrag etwa 2 Monate vorher.