Familie & Kinder

Kindergeld

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind. Wichtig sind Kind, Alter, Haushalt, Steuer-ID und Änderungen nach dem Antrag.

Geprüft: 27.04.2026 Update: monthly

Kurzorientierung

Nächster sinnvoller Schritt

Geburtsurkunde beziehungsweise Kind-ID und Steuer-ID für die Familienkasse bereithalten.

Wichtig

Bei Volljährigen hängen Anspruch und Nachweise oft von Ausbildung, Studium oder Übergangszeiten ab.

In einfachen Worten

Kindergeld kurz erklärt

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind. Wichtig sind Kind, Alter, Haushalt, Steuer-ID und Änderungen nach dem Antrag.

  • Was jetzt wichtig ist: Geburtsurkunde beziehungsweise Kind-ID und Steuer-ID für die Familienkasse bereithalten.
  • Worauf Sie achten sollten: Bei Volljährigen hängen Anspruch und Nachweise oft von Ausbildung, Studium oder Übergangszeiten ab.
  • Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.

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Kindergeld ist die zentrale Familienleistung für Kinder. Seit 01.01.2026 beträgt es einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat. Wer bereits Kindergeld erhält, musste für die Erhöhung keinen neuen Antrag stellen.

Kurzcheck

PunktStand 27.04.2026
Betrag259 Euro pro Kind und Monat
ZuständigFamilienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Grundanspruchbis zum 18. Geburtstag
Verlängerungbis 21 bei arbeitsuchender Meldung, bis 25 bei Ausbildung, Studium, Übergang, Ausbildungsplatzsuche oder Freiwilligendienst
Rückwirkungbis zu 6 Monate

Wer hat Anspruch?

Kindergeld erhalten in der Regel Eltern für Kinder, die in Deutschland, der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen und gemeldet sind. Es kann für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Kinder des Ehe- oder Lebenspartners, Pflegekinder und unter bestimmten Voraussetzungen Enkelkinder gezahlt werden.

Ausländische Staatsangehörige können Kindergeld unter zusätzlichen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erhalten. Für Kinder mit Behinderung kann Kindergeld auch über 25 hinaus möglich sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie viel Geld gibt es?

Seit Januar 2026 gibt es 259 Euro monatlich je Kind. Es gibt keine Staffelung nach Kinderzahl mehr.

Das Finanzamt prüft später automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibeträge steuerlich günstiger sind. Kindergeld wird zunächst ausgezahlt; Kinderfreibeträge mindern gegebenenfalls die Einkommensteuer.

Was wird angerechnet?

Beim Kindergeld selbst gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung. Einkommen der Eltern ist für den Kindergeldanspruch nicht der zentrale Maßstab.

Bei anderen Leistungen kann Kindergeld aber angerechnet werden, zum Beispiel beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes. Bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld unterhaltsrechtlich berücksichtigt; lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, erhält in der Regel dieser Elternteil das Kindergeld.

Antrag stellen

Der Antrag wird elektronisch oder schriftlich bei der Familienkasse gestellt. Bei Neugeborenen ist der vollständig digitale Antrag mit ELSTER möglich. Im Antrag werden die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes und der berechtigten Person benötigt.

Bei Eltern, die zusammenleben, kann per Berechtigtenbestimmung festgelegt werden, welcher Elternteil das Kindergeld erhält.

Fristen

Kindergeld kann bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden, wenn der Anspruch in dieser Zeit bestand. Änderungen müssen sofort gemeldet werden, zum Beispiel Umzug ins Ausland, Trennung, Ende der Ausbildung, neuer ausländischer Leistungsanspruch oder Änderung der Bankverbindung.

Kombinierbar mit

Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Bildung und Teilhabe. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.

Praxischeck für Familien

Prüfen Sie Kindergeld nicht isoliert. Wenn das Haushaltseinkommen knapp ist, ist Kindergeld oft nur der Einstieg in weitere Ansprüche. Familien mit Erwerbseinkommen sollten besonders Kinderzuschlag und Wohngeld prüfen. Alleinerziehende sollten zusätzlich Unterhaltsvorschuss, steuerlichen Entlastungsbetrag und gegebenenfalls Kita-Gebührenbefreiung einordnen.

Bei volljährigen Kindern ist der Nachweis entscheidend. Für Ausbildung, Studium, Übergangszeit, Freiwilligendienst oder Ausbildungsplatzsuche sollten Sie Unterlagen früh sammeln und Änderungen sofort melden. Bei Kindern mit Behinderung kann der Anspruch über 25 hinausgehen; dann zählen vor allem Zeitpunkt der Behinderung, Selbstunterhalt und Nachweise.

Für getrennt lebende Eltern ist die Auszahlung ein eigener Prüfpunkt. Kindergeld wird nicht automatisch an beide Eltern verteilt, sondern an die berechtigte Person ausgezahlt. Unterhaltsrechtlich kann es trotzdem berücksichtigt werden. Diese Unterscheidung sollte in der Nutzerführung klar sichtbar sein, weil sie häufig zu falschen Erwartungen führt.

Häufige Fehler

  • Für volljährige Kinder keine Ausbildungs- oder Studiennachweise einreichen.
  • Das Ende einer Ausbildung nicht melden.
  • Bei Trennung nicht klären, bei wem das Kind überwiegend lebt.
  • Kindergeld bei Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht korrekt angeben.
  • Rückwirkende Zahlung mit unbegrenzter Nachzahlung verwechseln.

FAQ

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

Es gibt 259 Euro monatlich pro Kind.

Bis wann wird Kindergeld gezahlt?

Grundsätzlich bis 18. Unter zusätzlichen Voraussetzungen kann es bis 21 oder bis 25 gezahlt werden.

Muss ich wegen der Erhöhung 2026 einen neuen Antrag stellen?

Nein. Laufende Ansprüche wurden nach Angaben der Familienkasse automatisch angepasst.

Quellen/Prüfstand

Geprüft am 27.04.2026 gegen Familienportal und Bundesagentur für Arbeit. Kritische Werte: 259 Euro monatlich pro Kind seit 01.01.2026, Rückwirkung bis zu 6 Monate, Altersgrenzen 18/21/25.