Arbeitslosigkeit
Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Entscheidend sind Arbeitslosmeldung, Anwartschaftszeit, vorheriges Entgelt und rechtzeitige Meldungen.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Sofort arbeitssuchend melden, Arbeitslosmeldung und Antrag bei der Agentur für Arbeit vorbereiten.
Wichtig
Sperrzeiten und Meldefristen können die Auszahlung verschieben oder mindern.
In einfachen Worten
Arbeitslosengeld I kurz erklärt
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Entscheidend sind Arbeitslosmeldung, Anwartschaftszeit, vorheriges Entgelt und rechtzeitige Meldungen.
- Was jetzt wichtig ist: Sofort arbeitssuchend melden, Arbeitslosmeldung und Antrag bei der Agentur für Arbeit vorbereiten.
- Worauf Sie achten sollten: Sperrzeiten und Meldefristen können die Auszahlung verschieben oder mindern.
- Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.
In 5 Minuten prüfen
Passt diese Leistung zu deiner Situation?
Diese Punkte ersetzen keinen Bescheid. Sie helfen dir, schnell zu erkennen, ob sich der Antrag oder ein Gegencheck lohnt.
Du bist hier wahrscheinlich richtig, wenn
- dein Job endet oder du schon arbeitslos bist und vorher in der Arbeitslosenversicherung warst.
- du dich arbeitsuchend und arbeitslos meldest und grundsätzlich wieder arbeiten kannst.
- du in der Regel mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate versichert warst.
Eher nicht passend, wenn
- du vorher nicht versicherungspflichtig beschäftigt oder freiwillig arbeitslosenversichert warst.
- du nur zu wenig Einkommen hast, aber nicht arbeitslos bist. Dann kommen eher Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld infrage.
- du dauerhaft nicht arbeiten kannst. Dann sind Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung zu prüfen.
Nächster Schritt
- Sofort arbeitsuchend melden: spätestens 3 Monate vor Jobende oder innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis.
- Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
- Arbeitslosengeld online beantragen und Nebenjobs vor Beginn melden.
Prüfe danach auch
- Bürgergeld, wenn Arbeitslosengeld I nicht zum Leben reicht.
- Gründungszuschuss, wenn du aus ALG I heraus gründen möchtest.
- Bildungsgutschein, wenn Weiterbildung der nächste realistische Schritt ist.
Fallbeispiele
So kann die Prüfung in der Praxis aussehen
Die Beispiele sind vereinfacht. Der Bescheid hängt immer von Nachweisen, Wohnort, Einkommen und der zuständigen Stelle ab.
Kündigung mit drei Monaten Vorlauf
Situation: Der Arbeitsvertrag endet in drei Monaten. Die Person war mehrere Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Einschätzung: Arbeitslosengeld I ist wahrscheinlich der erste Antrag. Wichtig ist die Arbeitsuchendmeldung spätestens drei Monate vor Ende und die Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
- Sofort arbeitsuchend melden.
- Arbeitslosmeldung und ALG-I-Antrag online vorbereiten.
- Prüfen, ob Weiterbildung oder Vermittlungsbudget sinnvoll ist.
Arbeitslos mit Kind im Haushalt
Situation: Eine arbeitslose Person erfüllt die Anwartschaftszeit und hat ein Kind im steuerlichen Sinn.
Einschätzung: Der Leistungssatz beträgt grundsätzlich 67 Prozent des pauschalierten Leistungsentgelts statt 60 Prozent. Die genaue Höhe hängt vom beitragspflichtigen Entgelt der letzten 12 Monate und pauschalen Abzügen ab.
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers elektronisch übermitteln lassen.
- Kind im Antrag korrekt angeben.
- Wenn ALG I nicht reicht, Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag prüfen.
Passender Assistent
Leistungsfinder-Assistent
Der Assistent führt Schritt für Schritt durch typische Angaben und erstellt am Ende eine Übersicht mit passenden Leistungen und Checkliste.
Arbeitslosengeld I ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Es hängt nicht von Vermögen oder Partnereinkommen ab, sondern vor allem davon, ob Sie rechtzeitig arbeitslos gemeldet sind und vorher lange genug versicherungspflichtig waren.
Einfach erklärt
Arbeitslosengeld I ist Versicherungs-Geld. Sie bekommen es nicht, weil Sie bedürftig sind, sondern weil Sie vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Darum sind Ersparnisse und das Einkommen einer Partnerin oder eines Partners normalerweise nicht entscheidend.
Die wichtigsten Punkte sind: Sie müssen sich rechtzeitig melden, lange genug versichert gewesen sein und grundsätzlich wieder arbeiten können. Der Begriff Anwartschaftszeit bedeutet einfach: Sie haben lange genug Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Kurzcheck
| Punkt | Stand 27.04.2026 |
|---|---|
| Zuständig | Agentur für Arbeit |
| Mindest-Versicherungszeit | in der Regel 12 Monate in den letzten 30 Monaten |
| Leistungshöhe | 60 Prozent des pauschalierten Netto-Leistungsentgelts, 67 Prozent mit Kind |
| Nebenjob | weniger als 15 Stunden pro Woche, Freibetrag 165 Euro monatlich |
| Vermögen | wird beim Arbeitslosengeld I nicht angerechnet |
| Späteste Arbeitslosmeldung | spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit |
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht grundsätzlich, wenn Sie ohne Beschäftigung sind, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten könnten, eine versicherungspflichtige Stelle suchen, sich arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllen.
Die Anwartschaftszeit ist regelmäßig erfüllt, wenn Sie in den 30 Monaten vor Arbeitslosigkeit und Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Bei häufig kurz befristeten Beschäftigungen kann unter engen Voraussetzungen eine verkürzte Anwartschaftszeit von mindestens 6 Monaten reichen.
Wie viel Geld gibt es?
Die Agentur für Arbeit berechnet das Arbeitslosengeld aus dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate. Daraus wird ein tägliches Bemessungsentgelt und nach pauschalen Abzügen ein Leistungsentgelt ermittelt.
Ausgezahlt werden:
- 60 Prozent des Leistungsentgelts,
- 67 Prozent, wenn Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner mindestens ein Kind im steuerlichen Sinn haben.
Die Dauer hängt von Versicherungszeiten und Alter ab. Wer unter 50 Jahre alt ist, erhält höchstens 12 Monate Arbeitslosengeld; dafür sind mindestens 24 Monate Versicherungspflicht nötig. Ab 50 steigt die mögliche Anspruchsdauer stufenweise, ab 58 Jahren bis auf 24 Monate bei mindestens 48 Monaten Versicherungspflicht.
Was wird angerechnet?
Ein Nebenjob muss vorab gemeldet werden. Er darf weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche umfassen. Monatliches Nebeneinkommen bleibt bis 165 Euro frei; der darüber liegende Teil mindert das Arbeitslosengeld. Werbungskosten können den Freibetrag erhöhen.
Vermögen, Ersparnisse, Immobilien und Einkommen des Partners werden beim Arbeitslosengeld I nicht angerechnet. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Bürgergeld.
Antrag stellen
Der Weg läuft in drei Schritten: arbeitsuchend melden, arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beantragen. Die Meldungen und der Antrag können online über die Bundesagentur für Arbeit erledigt werden; eine persönliche Arbeitslosmeldung ist weiterhin möglich.
Für den Antrag brauchen Sie typischerweise Identitätsnachweis, Steuer-ID, Bankverbindung und die elektronische Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Bewilligtes Arbeitslosengeld wird monatlich rückwirkend zum Monatsende gezahlt.
Fristen
Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Erfahren Sie erst kurzfristig vom Ende, gilt eine Frist von 3 Tagen.
Die Arbeitslosmeldung ist davon getrennt. Sie kann frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen und muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vorliegen. Verspätete Meldungen oder versicherungswidriges Verhalten können zu Sperrzeiten führen.
Kombinierbar mit
Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.
Übergang und nächste Prüfungen
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und endet nach der bewilligten Anspruchsdauer. Wenn absehbar ist, dass der Anspruch ausläuft, sollte rechtzeitig Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag geprüft werden. Wer eine Weiterbildung plant, sollte außerdem früh mit der Agentur für Arbeit über Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld oder andere Förderungen sprechen.
Für Gründende ist der Zeitpunkt besonders wichtig: Der Gründungszuschuss setzt unter anderem einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld voraus. Deshalb sollte eine Gründungsidee nicht erst am letzten Tag des ALG-I-Bezugs geklärt werden. Diese Seite sollte intern immer zu Gründungszuschuss, Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag führen.
Häufige Fehler
- Arbeitsuchendmeldung und Arbeitslosmeldung verwechseln.
- Erst nach dem ersten arbeitslosen Tag Kontakt aufnehmen.
- Nebenjob nicht vor Beginn melden.
- Einen Job mit 15 Wochenstunden oder mehr annehmen und trotzdem Arbeitslosengeld einplanen.
- Bürgergeld-Regeln zu Vermögen fälschlich auf Arbeitslosengeld I übertragen.
FAQ
Bekomme ich Arbeitslosengeld I auch nach Eigenkündigung?
Ein Anspruch kann bestehen, aber eine Eigenkündigung kann eine Sperrzeit auslösen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die Agentur für Arbeit prüft den Einzelfall.
Kann ich Arbeitslosengeld I und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?
Ja, ergänzendes Bürgergeld kann möglich sein, wenn Arbeitslosengeld I, Einkommen und vorrangige Leistungen den Bedarf nicht decken.
Wie lange darf ich nebenbei arbeiten?
Der Nebenjob muss unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Ab 15 Stunden gelten Sie grundsätzlich nicht mehr als arbeitslos.
Quellen/Prüfstand
Geprüft am 27.04.2026 gegen Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Kritische Werte: 12 Monate Anwartschaft in 30 Monaten, 60/67 Prozent Leistungssatz, 165 Euro Nebenverdienst-Freibetrag, Arbeitsuchendmeldung 3 Monate beziehungsweise 3 Tage, Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag.