Wohnen & Energie

KfW-Heizungsförderung

Die KfW-Heizungsförderung 458 bezuschusst klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden. Förderstatus und Haushaltsmittel müssen aktuell geprüft werden.

Geprüft: 27.04.2026 Update: weekly

Kurzorientierung

Nächster sinnvoller Schritt

Förderfähigkeit und Antrag vor Beauftragung über KfW beziehungsweise Fachbetrieb prüfen.

Wichtig

KfW-/BEG-Programme ändern Konditionen und Budgets häufig.

In einfachen Worten

KfW-Heizungsförderung kurz erklärt

Die KfW-Heizungsförderung 458 bezuschusst klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden. Förderstatus und Haushaltsmittel müssen aktuell geprüft werden.

  • Was jetzt wichtig ist: Förderfähigkeit und Antrag vor Beauftragung über KfW beziehungsweise Fachbetrieb prüfen.
  • Worauf Sie achten sollten: KfW-/BEG-Programme ändern Konditionen und Budgets häufig.
  • Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.

Passender Assistent

Wohngeld-Check

Der Assistent führt Schritt für Schritt durch typische Angaben und erstellt am Ende eine Übersicht mit passenden Leistungen und Checkliste.

4 bis 6 Minuten PDF-Checkliste Vorabcheck starten

Die KfW-Heizungsförderung 458 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie fördert den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Kurzcheck

PunktStand 27.04.2026
ProgrammKfW-Zuschuss 458
Maximaler Zuschussbis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten
Grundförderung30 Prozent
Klimageschwindigkeitsbonus20 Prozent bei bestimmten ausgetauschten Heizungen und Selbstnutzung
Einkommensbonus30 Prozent bei Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro und Selbstnutzung
Effizienzbonus Wärmepumpe5 Prozent bei bestimmten Wärmequellen oder natürlichem Kältemittel
Förderfähige Kosten Einfamilienhausbis 30.000 Euro

Wer hat Anspruch?

Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Gebäude muss ein bestehendes Wohngebäude sein; der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Gefördert werden unter anderem Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen für Investitionsmehrkosten, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Wie viel Geld gibt es?

Die KfW berücksichtigt bei einem Einfamilienhaus förderfähige Kosten bis 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern gelten 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Der Zuschuss setzt sich aus Grundförderung und möglichen Boni zusammen, ist aber insgesamt auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Für Biomasseanlagen kann zusätzlich ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro möglich sein, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was wird angerechnet?

Angerechnet wird hier nicht Einkommen im sozialrechtlichen Sinn, sondern Förderfähigkeit der Kosten. Für den Einkommensbonus zählt das Haushaltsjahreseinkommen; die KfW nennt als Grenze maximal 40.000 Euro.

Nicht förderfähig sind unter anderem Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Teilen. Technische Mindestanforderungen und Fachplanung müssen eingehalten werden.

Antrag stellen

Vor dem Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen. Außerdem muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vorliegen.

Der Antrag wird im KfW-Zuschussportal gestellt. Bei WEG-Maßnahmen und Mehrfamilienhäusern gelten besondere Regeln für Basis- und Zusatzanträge; selbstnutzende Eigentümer können bestimmte Boni nur über Zusatzanträge geltend machen.

Fristen

Förderung muss vor Umsetzung korrekt beantragt und zugesagt werden. Zusatzanträge für selbstgenutzte Wohneinheiten müssen nach KfW-Angaben spätestens 6 Monate nach Zusage des Basisantrags und vor Nachweiseinreichung gestellt werden.

Seit 01.01.2025 gilt bei Verzicht auf einen Antrag: Ein neuer Antrag für dasselbe Vorhaben ist erst nach 6 Monaten möglich.

Kombinierbar mit

Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Wohngeld, WBS und Sozialwohnung. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.

Vor dem Vertragsabschluss prüfen

Diese Seite sollte Nutzer früh stoppen, bevor sie einen Auftrag falsch auslösen. Entscheidend sind Förderfähigkeit des Gebäudes, passende Heiztechnik, technische Mindestanforderungen, Bestätigung zum Antrag und ein Vertrag mit Fördervorbehalt. Wer ohne diese Reihenfolge startet, riskiert den Zuschuss.

Außerdem muss klar bleiben, dass 70 Prozent der Maximalfall ist. Viele Vorhaben erhalten nur Grundförderung oder einzelne Boni. Bei vermieteten Objekten, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mehrfamilienhäusern und Zusatzanträgen für Selbstnutzer können unterschiedliche Schritte nötig sein. Deshalb gehört auf Detailseiten immer ein tagesaktueller Hinweis zu Haushaltsmitteln und KfW-Merkblatt.

Häufige Fehler

  • Auftrag ohne förderfähige Vertragsbedingung unterschreiben.
  • Antrag erst nach Umsetzung stellen.
  • 70 Prozent als garantierten Zuschuss für jeden Fall verstehen.
  • Einkommensbonus ohne Selbstnutzung oder oberhalb 40.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen einplanen.
  • Förderstatus nicht tagesaktuell prüfen.

FAQ

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Maximal sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; Boni können hinzukommen.

Welche Kosten zählen bei einem Einfamilienhaus?

Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW förderfähige Kosten bis 30.000 Euro.

Gibt es einen Rechtsanspruch?

Nein. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Quellen/Prüfstand

Geprüft am 27.04.2026 gegen KfW. Kritische Werte: bis 70 Prozent Zuschuss, 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, 30 Prozent Einkommensbonus bis 40.000 Euro, 5 Prozent Effizienzbonus, 30.000/15.000/8.000 Euro förderfähige Kosten, 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag.