Steuern
Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämie: 10 Prozent auf begünstigte Sparleistungen, maximal 70 Euro für Singles und 140 Euro für zusammenveranlagte Paare.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Bausparvertrag, Sparleistung und Einkommensgrenze prüfen.
Wichtig
Die Förderung ist zweckgebunden und hängt von Vertrags- und Einkommensdaten ab.
In einfachen Worten
Wohnungsbauprämie kurz erklärt
10 Prozent auf begünstigte Sparleistungen, maximal 70 Euro für Singles und 140 Euro für zusammenveranlagte Paare.
- Was jetzt wichtig ist: Bausparvertrag, Sparleistung und Einkommensgrenze prüfen.
- Worauf Sie achten sollten: Die Förderung ist zweckgebunden und hängt von Vertrags- und Einkommensdaten ab.
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Die Wohnungsbauprämie fördert private Sparleistungen für wohnwirtschaftliche Zwecke, vor allem Bausparbeiträge. Sie ist besonders relevant für Menschen, die keine oder nur begrenzte vermögenswirksame Leistungen erhalten, aber selbst regelmäßig in einen Bausparvertrag einzahlen.
Stand dieser Detailseite: 27.04.2026. Die Beträge und Einkommensgrenzen wurden gegen amtliche Steuerquellen geprüft.
Kurzcheck
| Punkt | Stand 27.04.2026 |
|---|---|
| Zuständig | Antrag über Bausparkasse/Anbieter, Festsetzung im Prämienverfahren |
| Leistungstyp | Prämie für begünstigte Wohnsparleistungen |
| Prämienhöhe | 10 Prozent der begünstigten Aufwendungen |
| Höchstbetrag Single | 700 Euro begünstigte Aufwendungen, maximal 70 Euro Prämie |
| Höchstbetrag zusammenveranlagte Paare | 1.400 Euro begünstigte Aufwendungen, maximal 140 Euro Prämie |
| Einkommensgrenze Single | 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen |
| Einkommensgrenze zusammenveranlagte Paare | 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen |
| Mindestbetrag | In der Praxis mindestens 50 Euro prämienbegünstigte Aufwendungen im Sparjahr |
| Antrag | Spätestens bis Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Sparjahr |
Wer hat Anspruch?
Wohnungsbauprämie kommt in Betracht, wenn Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, die Altersvoraussetzung erfüllen und Ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt. Regelmäßig gilt die Förderung für Personen ab 16 Jahren; Vollwaisen können früher begünstigt sein.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Sie leisten begünstigte Beiträge, typischerweise in einen Bausparvertrag.
- Die Beiträge dienen wohnwirtschaftlichen Zwecken.
- Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt nicht über 35.000 Euro bei Einzelpersonen oder 70.000 Euro bei zusammenveranlagten Paaren.
- Die Aufwendungen werden nicht bereits als vermögenswirksame Leistungen mit Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.
- Der Antrag wird fristgerecht über den Anbieter gestellt.
Entscheidend ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das kann deutlich niedriger sein als das Bruttoeinkommen.
Wie viel Geld gibt es?
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der begünstigten Aufwendungen.
| Haushalt | Begünstigte Aufwendungen pro Jahr | Maximale Prämie |
|---|---|---|
| Einzelperson | 700 Euro | 70 Euro |
| Zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner | 1.400 Euro | 140 Euro |
Beispiel: Zahlen Sie als Single im Jahr 2026 insgesamt 600 Euro prämienbegünstigt ein, beträgt die Prämie 60 Euro. Zahlen Sie 900 Euro ein, werden nur 700 Euro berücksichtigt; die maximale Prämie bleibt 70 Euro.
Was wird angerechnet?
Für die Einkommensprüfung zählt das zu versteuernde Einkommen. Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge und andere steuerliche Positionen können deshalb eine Rolle spielen. Ein Bruttoeinkommen knapp über der Grenze bedeutet nicht automatisch, dass die Wohnungsbauprämie ausgeschlossen ist.
Nicht doppelt gefördert werden sollen dieselben Sparleistungen. Vermögenswirksame Leistungen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht, sind für die Wohnungsbauprämie nicht prämienbegünstigt. Separate eigene Sparleistungen können aber relevant sein, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehrere begünstigte Verträge werden für die jährlichen Höchstbeträge zusammengerechnet.
Antrag stellen
Der Antrag läuft in der Regel über die Bausparkasse oder den Anbieter. Viele Anbieter stellen den Antrag digital oder über ein Formular bereit. Sie brauchen typischerweise Steuer-ID, Vertragsdaten und Angaben zum Sparjahr.
Die Prämie wird nicht wie eine monatliche Sozialleistung ausgezahlt. Sie wird im Prämienverfahren festgestellt und dem Bausparvertrag gutgeschrieben oder bei späterer Verwendung berücksichtigt. Prüfen Sie die Unterlagen des Anbieters, weil die technische Abwicklung je nach Vertrag unterschiedlich sein kann.
Fristen
Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Sparjahr gestellt werden. Für Sparleistungen aus 2026 endet die reguläre Antragsfrist damit am 31.12.2028.
Zusätzlich wichtig: Die Prämie ist grundsätzlich an wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Vor Kündigung, Auszahlung oder Zweckänderung sollte die Bausparkasse bestätigen, ob die Prämie erhalten bleibt. Fehler bei der Verwendung können die Förderung gefährden.
Kombinierbar mit
Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Steuerliche Entlastungen und Sparzulagen, Wohnen und Miete, Arbeitnehmer-Sparzulage, Vermögenswirksame Leistungen, Bausparen staatliche Förderung. Bei Steuerseiten geht es meist nicht um parallele Auszahlungen, sondern um Abzug, Günstigerprüfung, Nachweise und das richtige Steuerjahr.
Häufige Fehler
- Bruttoeinkommen mit zu versteuerndem Einkommen verwechseln.
- Die Antragsfrist von zwei Jahren nach dem Sparjahr verpassen.
- Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage für dieselbe Zahlung doppelt einplanen.
- Den Bausparvertrag kündigen, ohne die wohnwirtschaftliche Verwendung zu prüfen.
- Die Prämie als sofort verfügbare Auszahlung darstellen.
- Die Werte 70 Euro und 140 Euro ohne jährlichen Prüfstand veröffentlichen.
- Mehrere Verträge nicht für den Höchstbetrag zusammenrechnen.
FAQ
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2026?
Sie beträgt 10 Prozent der begünstigten Aufwendungen. Maximal sind 70 Euro für Singles und 140 Euro für zusammenveranlagte Paare möglich.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Grenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Einzelpersonen und 70.000 Euro für zusammenveranlagte Paare.
Zählt mein Bruttogehalt?
Nein. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Es kann niedriger sein als das Bruttogehalt.
Bis wann muss ich die Wohnungsbauprämie beantragen?
Bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Sparjahr. Für das Sparjahr 2026 ist das der 31.12.2028.
Kann ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen?
Ja, das kann möglich sein. Dieselbe Sparleistung wird aber nicht beliebig doppelt gefördert. Besonders bei vermögenswirksamen Leistungen muss die Zuordnung geprüft werden.
Muss ich das Geld für Wohnen verwenden?
Grundsätzlich ist die Förderung an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Vor Auszahlung oder Kündigung sollte der Anbieter bestätigen, ob die Prämie erhalten bleibt.
Quellen/Prüfstand
Geprüft am 27.04.2026. Verifiziert wurden insbesondere: 10 Prozent Prämie, 700 Euro/1.400 Euro begünstigte Aufwendungen, 70 Euro/140 Euro maximale Prämie, Einkommensgrenzen 35.000 Euro/70.000 Euro und Antragsfrist bis Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Sparjahr.
Wichtige Quellen: