Gründung
BAFA-Unternehmensberatung für KMU
BAFA fördert Unternehmensberatung für bestehende KMU. Antrag vor Beratungsbeginn, förderfähige Kosten regelmäßig bis 3.500 Euro, Zuschuss 50 oder 80 Prozent.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.
Wichtig
Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.
In einfachen Worten
BAFA-Unternehmensberatung für KMU kurz erklärt
BAFA fördert Unternehmensberatung für bestehende KMU. Antrag vor Beratungsbeginn, förderfähige Kosten regelmäßig bis 3.500 Euro, Zuschuss 50 oder 80 Prozent.
- Was jetzt wichtig ist: Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.
- Worauf Sie achten sollten: Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.
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Die BAFA-Unternehmensberatung fördert Beratungskosten für bestehende kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist nicht Startkapital, sondern bessere Entscheidungen bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen.
Stand dieser Seite: 27.04.2026. Geprüft wurde gegen die BAFA-Programminformationen und die aktuelle Förderrichtlinie.
Kurzcheck
| Punkt | Einordnung |
|---|---|
| Zuständig | BAFA über Online-Portal und Leitstelle |
| Art | nicht rückzahlbarer Beratungszuschuss |
| Zielgruppe | bestehende KMU und Angehörige der Freien Berufe |
| Förderfähige Beratungskosten | regelmäßig bis 3.500 Euro |
| Zuschuss | je nach Region 50 oder 80 Prozent |
| Programmlaufzeit | Richtlinie bis 31.12.2026 |
| Grenze | maximal 5 Beratungen im Richtlinienzeitraum, höchstens 2 pro Jahr |
| Wichtig | Antrag online vor Beratungsbeginn stellen |
Einfach erklärt
BAFA zahlt nicht die ganze Beratung und nicht vorab auf Verdacht. Das Unternehmen beauftragt eine passende Beratung, bezahlt die Rechnung und reicht danach den Verwendungsnachweis ein. Nach Prüfung kann BAFA den Zuschuss auszahlen.
Wichtig: Für eine reine Gründungsidee vor der Gewerbeanmeldung oder vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit ist dieses Programm normalerweise nicht der erste Weg. Dann passen eher AVGS-Gründercoaching, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, EXIST oder Landesprogramme.
Wer hat Anspruch?
Anspruch prüfen sollten bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe. Dazu können zum Beispiel Handwerksbetriebe, kleine Dienstleister, Einzelunternehmen, junge GmbHs oder freiberufliche Praxen gehören, wenn sie bereits am Markt tätig sind.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Das Unternehmen ist ein KMU nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
- Die Beratung betrifft konkrete Fragen der Unternehmensführung, zum Beispiel Finanzierung, Organisation, Personal, Digitalisierung, Marketing, Nachfolge oder wirtschaftliche Stabilisierung.
- Der Online-Antrag wird gestellt, bevor der Beratungsvertrag geschlossen oder die Beratung begonnen wird.
- Die Beratung wird von einer qualifizierten, unabhängigen Beraterin oder einem qualifizierten, unabhängigen Berater durchgeführt.
- Das Unternehmen erfüllt die formalen Förderbedingungen, etwa zu De-minimis-Beihilfen und KMU-Erklärung.
- Bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt sind, ist ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner nötig.
Nicht passend ist die Förderung meist, wenn noch kein Unternehmen besteht, wenn die Beratung schon begonnen hat, wenn der Berater nicht geeignet ist oder wenn die Beratung keine unternehmerische Fragestellung im Sinne der Richtlinie behandelt.
Wie viel Geld gibt es?
Förderfähig sind Beratungskosten regelmäßig bis 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt je nach Standort 50 oder 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Rest bleibt Eigenanteil des Unternehmens.
Beispiel: Bei 3.500 Euro förderfähigen Beratungskosten kann der Zuschuss bei 50 Prozent bis zu 1.750 Euro betragen. Bei 80 Prozent können es bis zu 2.800 Euro sein. Ob brutto oder netto relevant ist, hängt unter anderem von der Vorsteuerabzugsberechtigung und der jeweils geltenden BAFA-Regel ab.
Ablauf Schritt für Schritt
- Beratungsbedarf klären: Worum geht es konkret: Finanzen, Prozesse, Personal, Markt, Nachfolge oder Krise?
- Berater auswählen: Qualifikation, Unabhängigkeit und Förderfähigkeit prüfen.
- Online-Antrag stellen: Nur Firmendaten und Programmdaten einreichen; der Antrag muss vor Beratungsbeginn erfolgen.
- Informationsschreiben abwarten: Erst nach dem unverbindlichen BAFA-Informationsschreiben darf die Beratung starten. Schon der Beratungsvertrag kann als Beginn zählen.
- Beratung durchführen: Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis sauber dokumentieren.
- Verwendungsnachweis einreichen: Die Unterlagen müssen fristgerecht über das Online-Verfahren eingereicht werden.
- Prüfung und Auszahlung: Leitstelle und BAFA prüfen abschließend. Erst danach wird der Zuschuss bewilligt und ausgezahlt.
Antrag stellen
Der Antrag läuft online über das BAFA-Portal. Für die spätere Abrechnung sollten Unternehmen früh sammeln:
- Unternehmensdaten und Steuernummer,
- EU-KMU- und De-minimis-Angaben,
- Beratungsangebot oder geplanten Beratungsinhalt,
- Angaben zur Beraterin oder zum Berater,
- Beratungsbericht,
- Rechnung,
- Kontoauszug als Zahlungsnachweis,
- Bestätigung des regionalen Ansprechpartners, falls das Unternehmen noch nicht länger als ein Jahr am Markt ist.
Fristen
Die Förderrichtlinie läuft nach aktuellem Stand bis 31.12.2026. Innerhalb dieser Zeit kann ein förderberechtigtes Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen fördern lassen, aber nicht mehr als zwei pro Jahr.
Der Verwendungsnachweis muss nach dem BAFA-Informationsschreiben fristgerecht eingereicht werden. Auf der BAFA-Seite wird dafür eine Frist von spätestens sechs Monaten genannt.
Kombinierbar mit
BAFA-Unternehmensberatung kann nach einer Gründung sinnvoll werden, wenn AVGS-Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld schon für die Startphase genutzt wurden. Eine Doppelförderung derselben Beratungskosten ist aber zu vermeiden. Auch Landesprogramme und Förderbanken können eigene Regeln haben.
Häufige Fehler
- Beratung oder Vertrag starten, bevor der Online-Antrag gestellt und das Informationsschreiben da ist.
- BAFA-Beratung mit Gründungscoaching vor Unternehmensstart verwechseln.
- Eigenanteil nicht einplanen.
- Beraterqualifikation und Unabhängigkeit nicht prüfen.
- Verwendungsnachweis, Beratungsbericht, Rechnung oder Zahlungsnachweis zu spät einreichen.
- Mehr Beratungen planen, als im Richtlinienzeitraum oder pro Jahr förderfähig sind.
FAQ
Ist die BAFA-Unternehmensberatung auch für Gründer geeignet?
Für ganz frühe Gründer vor Unternehmensstart meistens nicht. Das Programm richtet sich an bestehende KMU und Freie Berufe. Junge Unternehmen können aber nach Gründung förderfähig sein; bei weniger als einem Jahr am Markt ist ein Informationsgespräch nötig.
Bekomme ich das Geld vor der Beratung?
Nein. Die Beratung wird durchgeführt und bezahlt. Danach werden Verwendungsnachweis, Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis eingereicht. Erst nach Prüfung kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss?
Die Förderung hängt von den Richtlinienbedingungen, Unterlagen und der abschließenden BAFA-Prüfung ab. Ein Antrag allein bedeutet noch keine Bewilligung.
Quellen/Prüfstand
Geprüft am 27.04.2026 gegen BAFA-Unternehmensberatung und Förderrichtlinie. Kritische Punkte: Laufzeit bis 31.12.2026, maximal fünf Beratungen im Richtlinienzeitraum, höchstens zwei pro Jahr, Antrag vor Beratungsbeginn, Informationsschreiben vor Start, förderfähige Beratungskosten bis 3.500 Euro und Zuschussquote je Region.