Gründung
AVGS-Gründercoaching
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er kann Coaching, Aktivierung oder Vermittlung fördern. Zuständig: Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.
Wichtig
Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.
In einfachen Worten
AVGS-Gründercoaching kurz erklärt
Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
- Was jetzt wichtig ist: Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.
- Worauf Sie achten sollten: Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.
- Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.
Passender Assistent
Leistungsfinder-Assistent
Der Assistent führt Schritt für Schritt durch typische Angaben und erstellt am Ende eine Übersicht mit passenden Leistungen und Checkliste.
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Für Gründerinnen und Gründer ist er vor allem interessant, wenn ein zugelassenes Coaching dabei helfen soll, aus Arbeitslosigkeit oder Bürgergeld in eine tragfähige Selbstständigkeit zu kommen.
Stand dieser Seite: 27.04.2026. Geprüft wurde gegen die Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum AVGS.
Kurzcheck
| Punkt | Einordnung |
|---|---|
| Zuständig | Agentur für Arbeit oder Jobcenter |
| Art | Gutschein, keine freie Geldzahlung |
| Zweck | Coaching, Qualifizierung oder Aktivierung, wenn es die berufliche Eingliederung verbessert |
| Für Gründer relevant | Businessplan, Tragfähigkeit, Marktauftritt, Kundengewinnung oder Vorbereitung der Selbstständigkeit |
| Wichtig | Erst Gutschein und Bewilligung klären, dann Coaching starten |
| Rechtsanspruch | meistens Ermessensleistung |
Einfach erklärt
Ein AVGS ist wie eine Kostenübernahme-Zusage. Sie bekommen normalerweise kein Geld ausgezahlt. Stattdessen wird ein zugelassenes Coaching bezahlt, wenn Agentur für Arbeit oder Jobcenter vorher zustimmen.
Der Begriff Maßnahmeträger bedeutet: Das ist der Anbieter des Coachings. Der Anbieter muss zum Gutschein passen und zugelassen sein. Ein normaler Berater ohne passende Zulassung kann nicht einfach über AVGS abgerechnet werden.
Wer kann AVGS-Gründercoaching bekommen?
Prüfen sollten vor allem Menschen, die arbeitslos, arbeitssuchend oder im Bürgergeld-Bezug sind und eine konkrete Gründung vorbereiten. Der AVGS passt, wenn das Coaching die Chancen verbessert, wieder dauerhaft eigenes Einkommen zu erzielen.
Typische Fälle:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I und wollen gründen.
- Sie beziehen Bürgergeld und prüfen Selbstständigkeit statt Beschäftigung.
- Sie sind arbeitssuchend gemeldet und brauchen Hilfe bei Businessplan, Markt, Preisen oder Kundengewinnung.
- Die Vermittlungsfachkraft sieht einen Nutzen für die berufliche Eingliederung.
- Das Coaching beginnt erst nach Klärung und Bewilligung.
Nicht passend ist AVGS meist, wenn das Coaching schon begonnen hat, wenn der Anbieter nicht zugelassen ist oder wenn keine Verbindung zur beruflichen Eingliederung erkennbar ist.
Ablauf Schritt für Schritt
- Idee vorbereiten: Kurz beschreiben, was gegründet werden soll und warum Coaching nötig ist.
- Termin vereinbaren: Mit Vermittlungsfachkraft bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter sprechen.
- AVGS beantragen: Begründen, welches Coaching hilft und welches Ziel erreicht werden soll.
- Passenden Anbieter suchen: Der Anbieter muss zu den Vorgaben des Gutscheins passen.
- Bestätigung holen: Der Anbieter prüft den Gutschein und bestätigt, dass die Maßnahme passt.
- Bewilligungsbescheid abwarten: Erst nach schriftlicher Zustimmung entstehen regelmäßig keine Maßnahmekosten.
- Coaching durchführen: Inhalte dokumentieren und Unterlagen für Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder Businessplan nutzen.
Was zahlt der AVGS?
Der AVGS kann die Kosten eines zugelassenen Coachings übernehmen. Bei Gründungsthemen geht es häufig um Businessplan, Tragfähigkeit, Positionierung, Preisgestaltung, Vertrieb, Unterlagen für Förderanträge oder Vorbereitung auf Bank- und Behördenfragen.
Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden. Das sollte unbedingt vor Beginn mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter geklärt werden.
Was wird nicht automatisch gezahlt?
Der AVGS ist kein Startkapital. Er ersetzt nicht Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, KfW-Kredit oder BAFA-Unternehmensberatung. Er bezahlt auch nicht automatisch Website, Warenbestand, Software, Miete, Maschinen oder Marketingbudget.
Antrag stellen
Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Für den Termin helfen:
- kurze Beschreibung der Gründungsidee,
- Lebenslauf und bisherige Berufserfahrung,
- aktueller Leistungsbescheid oder Arbeitsuchendmeldung,
- grober Businessplan oder Notizen zur Idee,
- Name und Angebot eines zugelassenen Coaching-Anbieters, falls schon vorhanden,
- Begründung, warum das Coaching die Chancen auf Selbstständigkeit verbessert.
Fristen
Der wichtigste Zeitpunkt ist vor dem Start. Coaching, Vertrag oder Teilnahme sollten nicht beginnen, bevor der Gutschein und die Bewilligung geklärt sind. Im Gutschein können außerdem Dauer, Region, Ziel und Gültigkeit begrenzt sein.
Kombinierbar mit
AVGS-Gründercoaching kann vor einem Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld sinnvoll sein. Es kann auch helfen, Unterlagen für KfW, Landesförderbanken oder spätere BAFA-Beratung vorzubereiten. Eine Doppelförderung derselben Beratungskosten ist aber nicht frei möglich.
Häufige Fehler
- Coaching starten, bevor die schriftliche Zustimmung vorliegt.
- Einen Anbieter wählen, der nicht zum Gutschein passt.
- AVGS mit Gründungszuschuss oder Startkapital verwechseln.
- Ohne klare Gründungsidee in den Termin gehen.
- Nicht erklären, warum das Coaching die berufliche Eingliederung verbessert.
- Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten erst nach Beginn ansprechen.
FAQ
Ist AVGS-Gründercoaching kostenlos?
Für die Maßnahme entstehen in der Regel keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft vorher schriftlich zugestimmt hat und der Anbieter passt. Zusätzliche Kosten sollten vorher geklärt werden.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf AVGS?
Meist nicht. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt den AVGS als Ermessensleistung. Die Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme im Einzelfall sinnvoll ist.
Kann AVGS den Gründungszuschuss ersetzen?
Nein. AVGS bezahlt Coaching. Der Gründungszuschuss ist eine Geldleistung für Gründerinnen und Gründer mit ALG-I-Anspruch. Beide Themen können zusammenhängen, sind aber unterschiedliche Leistungen.
Quellen/Prüfstand
Geprüft am 27.04.2026 gegen die Bundesagentur für Arbeit. Kritische Punkte: AVGS als Gutschein, Maßnahmeträger und Vorgaben des Gutscheins, Bewilligung vor Teilnahme, Ermessensleistung und mögliche Erstattung von Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten nur nach vorheriger Klärung.