Gründung

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss unterstützt die Gründung aus Arbeitslosengeld I: erst 6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach optional 9 Monate 300 Euro.

Geprüft: 27.04.2026 Update: monthly

Kurzorientierung

Nächster sinnvoller Schritt

Vor Gründung Antrag, Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung mit der Agentur für Arbeit klären.

Wichtig

Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung und setzt Restanspruch auf ALG I voraus.

In einfachen Worten

Gründungszuschuss kurz erklärt

erst 6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach optional 9 Monate 300 Euro.

  • Was jetzt wichtig ist: Vor Gründung Antrag, Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung mit der Agentur für Arbeit klären.
  • Worauf Sie achten sollten: Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung und setzt Restanspruch auf ALG I voraus.
  • Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.

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Der Gründungszuschuss ist die wichtigste persönliche Förderung für Menschen, die aus Arbeitslosengeld I in eine hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln. Er ist kein automatischer Anspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Prüfung von Eignung, Tragfähigkeit und Vermittlungssituation.

Stand dieser Detailseite: 27.04.2026. Die Beträge und Kernregeln wurden gegen amtliche Quellen und die Bundesagentur für Arbeit geprüft.

Kurzcheck

PunktStand 27.04.2026
ZuständigAgentur für Arbeit
LeistungstypErmessensleistung, kein Rechtsanspruch
Für wenArbeitslose mit Arbeitslosengeld-I-Anspruch, die hauptberuflich gründen
RestanspruchBei Gründungsstart müssen noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld-I-Anspruch bestehen
Phase 16 Monate: zuletzt zustehendes Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich
Phase 2Optional weitere 9 Monate: 300 Euro monatlich
Maximaler ZeitraumBis zu 15 Monate
AntragVor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit stellen
SteuerDer Gründungszuschuss ist nach BA-Angaben nicht einkommensteuerpflichtig

Wer hat Anspruch?

Gründungszuschuss kommt in Betracht, wenn Sie bei Gründungsbeginn noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und sich mit einer tragfähigen Geschäftsidee hauptberuflich selbstständig machen. Hauptberuflich bedeutet regelmäßig: Die Selbstständigkeit soll Ihre berufliche Haupttätigkeit sein und mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen.

Wichtige Voraussetzungen sind:

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder haben dem Grunde nach einen Anspruch darauf.
  • Bei Aufnahme der Selbstständigkeit bestehen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Sie beenden die Arbeitslosigkeit durch die hauptberufliche Selbstständigkeit.
  • Sie weisen Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Tätigkeit nach.
  • Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit des Vorhabens.
  • Die Agentur für Arbeit hält die Förderung im Einzelfall für geeignet und erforderlich.

Fachkundige Stellen können zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein. Die konkrete Anerkennung sollte vorher mit der Agentur für Arbeit geklärt werden.

Wie viel Geld gibt es?

Der Gründungszuschuss hat zwei Phasen:

PhaseDauerHöhe
Phase 16 Monatezuletzt zustehendes Arbeitslosengeld I plus 300 Euro monatlich
Phase 2bis zu 9 weitere Monate300 Euro monatlich

Die 300 Euro sind als Pauschale zur sozialen Absicherung gedacht, zum Beispiel für Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Altersvorsorge. Sie decken diese Kosten aber nicht automatisch vollständig ab. Selbstständige müssen ihre Absicherung selbst prüfen und Beiträge einplanen.

Die zweite Phase wird nicht automatisch gezahlt. Dafür müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit hauptberuflich und intensiv ausüben.

Was wird angerechnet?

Der Gründungszuschuss ersetzt nicht einfach ein zusätzliches Einkommen neben Arbeitslosengeld I. Mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit endet die Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird nicht parallel weitergezahlt, sondern bildet in Phase 1 die Berechnungsbasis für den Zuschuss.

Gewinne aus der Selbstständigkeit mindern den bewilligten Gründungszuschuss grundsätzlich nicht monatsweise wie bei Bürgergeld. Sie sind aber steuerlich und betriebswirtschaftlich relevant. Wenn Sie die Selbstständigkeit nicht aufnehmen, beenden oder nicht mehr hauptberuflich ausüben, müssen Sie die Agentur für Arbeit informieren.

Der Zuschuss selbst ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht einkommensteuerpflichtig. Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit sind davon getrennt zu betrachten.

Antrag stellen

Der Antrag läuft über die Agentur für Arbeit. Praktisch sinnvoll ist diese Reihenfolge:

  1. Frühzeitig Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vereinbaren.
  2. Klären, ob noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld-I-Restanspruch bestehen.
  3. Businessplan, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan und Rentabilitätsvorschau erstellen.
  4. Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle einholen.
  5. Antrag vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit stellen.
  6. Bewilligung abwarten und erst dann mit förderrelevanten Schritten starten, soweit die Agentur das verlangt.

Typische Unterlagen sind Antrag, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, fachkundige Stellungnahme, Businessplan, Nachweise zur geplanten Tätigkeit und gegebenenfalls Gewerbeanmeldung oder steuerliche Erfassung.

Fristen

Die wichtigste Frist ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit gestellt werden. Wer bereits gegründet hat, riskiert die Ablehnung.

Außerdem muss bei Gründungsbeginn noch mindestens ein Restanspruch von 150 Tagen Arbeitslosengeld I bestehen. Warten Sie deshalb nicht bis kurz vor Ende des Arbeitslosengeldbezugs.

Für die zweite Förderphase sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate mit der Agentur für Arbeit klären, welche Nachweise nötig sind und bis wann der Folgeantrag eingehen soll.

Kombinierbar mit

Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Gründung und Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit und Bürgergeld, Einstiegsgeld, Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld, Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.

Häufige Fehler

  • Den Gründungszuschuss als Rechtsanspruch darstellen.
  • Erst gründen und danach den Antrag stellen.
  • Den 150-Tage-Restanspruch zu spät prüfen.
  • Ohne tragfähigen Businessplan oder fachkundige Stellungnahme beantragen.
  • Die 300 Euro Sozialversicherungspauschale als vollständige Absicherung einplanen.
  • Phase 2 vergessen oder zu spät beantragen.
  • Gründungszuschuss mit Einstiegsgeld bei Bürgergeld verwechseln.
  • Krankenversicherung, Steuern, Vorauszahlungen und Altersvorsorge nicht in die Liquiditätsplanung aufnehmen.

FAQ

Habe ich einen Anspruch auf Gründungszuschuss?

Nein, nicht automatisch. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch wenn formale Voraussetzungen vorliegen, prüft die Agentur für Arbeit den Einzelfall.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss 2026?

In Phase 1 wird sechs Monate lang das zuletzt zustehende Arbeitslosengeld I plus 300 Euro monatlich gezahlt. In Phase 2 können weitere neun Monate je 300 Euro monatlich folgen.

Wie viele Tage Arbeitslosengeld müssen noch übrig sein?

Bei Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit müssen mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen.

Kann ich den Antrag nach der Gewerbeanmeldung stellen?

Das ist riskant. Der Antrag sollte vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit gestellt und mit der Agentur für Arbeit abgestimmt werden.

Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist der Gründungszuschuss nicht einkommensteuerpflichtig. Gewinne aus der Selbstständigkeit sind davon getrennt zu versteuern.

Bekomme ich Phase 2 automatisch?

Nein. Für die zweite Phase müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie hauptberuflich und intensiv selbstständig tätig sind.

Quellen/Prüfstand

Geprüft am 27.04.2026. Verifiziert wurden insbesondere: 150 Tage Restanspruch, 6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, optionale 9 Monate mit 300 Euro, Ermessensleistung, Antrag vor Gründungsstart und Tragfähigkeitsprüfung.

Wichtige Quellen: