Familie & Kinder
Elterngeld
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens nach der Geburt. 2026 gelten 300 bis 1.800 Euro Basiselterngeld und 150 bis 900 Euro ElterngeldPlus.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Lebensmonate, Elternzeit und Einkommen vor der Geburt für den Antrag planen.
Wichtig
Rückwirkende Zahlung ist zeitlich begrenzt, deshalb früh nach der Geburt beantragen.
In einfachen Worten
Elterngeld kurz erklärt
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens nach der Geburt. 2026 gelten 300 bis 1.800 Euro Basiselterngeld und 150 bis 900 Euro ElterngeldPlus.
- Was jetzt wichtig ist: Lebensmonate, Elternzeit und Einkommen vor der Geburt für den Antrag planen.
- Worauf Sie achten sollten: Rückwirkende Zahlung ist zeitlich begrenzt, deshalb früh nach der Geburt beantragen.
- Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.
Passender Assistent
Kinderzuschlag-und-Wohngeld-Assistent
Der Assistent führt Schritt für Schritt durch typische Angaben und erstellt am Ende eine Übersicht mit passenden Leistungen und Checkliste.
Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt, wenn sie ihr Kind betreuen und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Es gibt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
Kurzcheck
| Punkt | Stand 27.04.2026 |
|---|---|
| Basiselterngeld | 300 bis 1.800 Euro monatlich |
| ElterngeldPlus | 150 bis 900 Euro monatlich |
| Einkommensgrenze Geburten ab 01.04.2025 | 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen |
| Teilzeit während Bezug | höchstens 32 Stunden pro Woche |
| Rückwirkung Antrag | maximal 3 Lebensmonate |
Wer hat Anspruch?
Elterngeld kann bekommen, wer sein Kind nach der Geburt selbst betreut und erzieht, mit dem Kind in einem Haushalt lebt, in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich hier aufhält und während des Bezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet.
Für Geburten ab 01.04.2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro liegt. Diese Grenze gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende.
Wie viel Geld gibt es?
Basiselterngeld beträgt grundsätzlich 65 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.
Paare können bis zu 14 Lebensmonate Basiselterngeld aufteilen, wenn mindestens ein Elternteil in 2 Lebensmonaten weniger Einkommen hat als vor der Geburt. Ein Elternteil kann in der Regel höchstens 12 Monate Basiselterngeld beziehen. ElterngeldPlus kann doppelt so lange laufen wie Basiselterngeld. Der Partnerschaftsbonus bringt 2, 3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil, wenn beide parallel durchschnittlich 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Für Geburten ab 01.04.2024 ist gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld grundsätzlich nur noch für 1 Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate möglich; Ausnahmen gelten etwa bei Frühgeburten, Mehrlingen oder bestimmten Behinderungen.
Was wird angerechnet?
Einkommen während des Elterngeldbezugs mindert die Leistung, weil nur der Einkommenswegfall ersetzt wird. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet; Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen gelten bei der Mutter als Basiselterngeld-Monate.
Bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, BAföG oder einkommensabhängigen Kita-Beiträgen kann Elterngeld als Einkommen zählen. Der Mindestbetrag bleibt in bestimmten Konstellationen geschützt, wenn vor der Geburt Erwerbseinkommen vorhanden war; das muss im Einzelfall geprüft werden.
Antrag stellen
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle nach der Geburt beantragt, schriftlich oder digital. Viele Länder nutzen ElterngeldDigital. Jeder Elternteil stellt seinen Antrag für die eigenen Bezugsmonate.
Typische Nachweise sind Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Mutterschaftsgeld-Nachweise, Arbeitgeberbescheinigungen und Angaben zur geplanten Arbeitszeit.
Fristen
Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden. Stellen Sie ihn möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Planen Sie nach Lebensmonaten des Kindes, nicht nach Kalendermonaten. Änderungen sind für zukünftige Lebensmonate einfacher als rückwirkend.
Kombinierbar mit
Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.
Bezugsmonate planen
Der größte Fehler beim Elterngeld ist selten der Betrag, sondern die Planung nach falschen Monaten. Elterngeld richtet sich nach Lebensmonaten des Kindes. Wenn Eltern mit Kalendermonaten, Mutterschutzfristen, Teilzeitbeginn oder Partnerschaftsbonus falsch planen, kann sich die Auszahlung deutlich anders anfühlen als erwartet.
Vor dem Antrag sollten Eltern Einkommen vor der Geburt, Mutterschaftsleistungen, geplante Arbeitszeit, Bezugsmonate beider Elternteile und mögliche Geschwister- oder Mehrlingszuschläge zusammenführen. Für die Website ist eine spätere Vergleichsseite sinnvoll: Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus, Elterngeld bei Teilzeit und Elterngeld plus Wohngeld/Kinderzuschlag.
Häufige Fehler
- Antrag erst mehrere Monate nach der Geburt stellen.
- Kalendermonate statt Lebensmonate planen.
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld doppelt als volle Zahlung einplanen.
- 32-Stunden-Grenze überschreiten.
- Einkommensgrenze 175.000 Euro mit Bruttoeinkommen verwechseln.
FAQ
Wie hoch ist Elterngeld 2026?
Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro.
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Basiselterngeld kann bei Paaren bis zu 14 Lebensmonate verteilt werden. Mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus kann der Bezug länger gestreckt werden.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Nach der Geburt, möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate. Mehr als 3 Lebensmonate rückwirkend werden nicht gezahlt.
Quellen/Prüfstand
Geprüft am 27.04.2026 gegen Familienportal und BMFSFJ. Kritische Werte: 300 bis 1.800 Euro Basiselterngeld, 150 bis 900 Euro ElterngeldPlus, 175.000 Euro Einkommensgrenze für Geburten ab 01.04.2025, 32 Stunden Teilzeitgrenze, 3 Lebensmonate Rückwirkung.