Familie & Kinder

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld sichert Einkommen während der Mutterschutzfristen. Zuständig sind je nach Versicherung Krankenkasse oder Bundesamt für Soziale Sicherung.

Geprüft: 27.04.2026 Update: monthly

Kurzorientierung

Nächster sinnvoller Schritt

Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin an Krankenkasse und Arbeitgeber geben.

Wichtig

Je nach Beschäftigungsform ist eine andere Stelle zuständig.

In einfachen Worten

Mutterschaftsgeld kurz erklärt

Mutterschaftsgeld sichert Einkommen während der Mutterschutzfristen. Zuständig sind je nach Versicherung Krankenkasse oder Bundesamt für Soziale Sicherung.

  • Was jetzt wichtig ist: Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin an Krankenkasse und Arbeitgeber geben.
  • Worauf Sie achten sollten: Je nach Beschäftigungsform ist eine andere Stelle zuständig.
  • Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.

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Mutterschaftsgeld gehört zu den Mutterschaftsleistungen. Es sichert Einkommen während der gesetzlichen Schutzfristen rund um Geburt oder bestimmte Fehlgeburten. Welche Stelle zuständig ist, hängt vor allem von Krankenversicherung und Beschäftigung ab.

Kurzcheck

PunktStand 27.04.2026
Gesetzliche Krankenkassebis zu 13 Euro pro Kalendertag
ArbeitgeberzuschussDifferenz, wenn durchschnittlicher Nettoverdienst über 13 Euro pro Tag liegt
BAS-Mutterschaftsgeldinsgesamt bis zu 210 Euro
Schutzfrist vor Geburtnormalerweise 6 Wochen
Schutzfrist nach Geburtnormalerweise 8 Wochen, bei Früh-/Mehrlingsgeburt oder bestimmten Behinderungen 12 Wochen

Wer hat Anspruch?

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse erhalten berufstätige Frauen, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Eine Familienversicherung reicht dafür nicht.

Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung kommt für Frauen in Betracht, die zu Beginn der Schutzfrist nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert, und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in dem wegen der Schutzfristen kein Entgelt gezahlt wird. Das betrifft häufig Minijobs, private Krankenversicherung oder Familienversicherung.

Wie viel Geld gibt es?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld nach dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Monate, höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Liegt der durchschnittliche Nettoverdienst höher, zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich den Zuschuss bis zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt.

Das Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung ist auf insgesamt 210 Euro begrenzt und wird in einer Summe gezahlt. Auch hier wird kalendertäglich gerechnet, aber der Gesamtbetrag ist gedeckelt.

Was wird angerechnet?

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss wirken sich auf Elterngeld aus. Lebensmonate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld oder vergleichbare Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind bekommt, gelten als Basiselterngeld-Monate. In diesen Monaten sind ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus für die Mutter nicht möglich.

Bei anderen Sozialleistungen können Mutterschaftsleistungen als Einkommen oder Lohnersatz berücksichtigt werden. Bei Steuerfragen gilt: Wenn in einem Jahr mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld oder Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss bezogen werden, kann eine Steuererklärungspflicht entstehen.

Antrag stellen

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen beantragen Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Privat oder familienversicherte Beschäftigte beantragen beim Bundesamt für Soziale Sicherung, online, mit BundID oder per Papierformular.

Für den BAS-Antrag werden unter anderem voraussichtlicher Geburtstermin, Krankenversicherung, Beschäftigungsverhältnis, Steuer-ID, Kontoverbindung und eine Arbeitgeberbescheinigung benötigt.

Fristen

Stellen Sie den Antrag möglichst zu Beginn der Schutzfrist. Die Schutzfrist beginnt normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes ärztlich festgestellt und die Verlängerung beantragt wird, endet sie 12 Wochen nach der Geburt.

Kombinierbar mit

Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Elterngeld, Kindergeld, Bürgergeld. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.

Krankenversicherung entscheidet den Weg

Die erste Frage ist nicht die Schwangerschaft selbst, sondern die Versicherungssituation zu Beginn der Schutzfrist. Selbst gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen gehen zur Krankenkasse. Privatversicherte oder familienversicherte Beschäftigte prüfen das Bundesamt für Soziale Sicherung. Diese Abgrenzung ist besonders wichtig bei Minijobs, studentischen Beschäftigungen, Familienversicherung und privater Krankenversicherung.

Für die Nutzerführung sollte Mutterschaftsgeld immer mit Elterngeld, Kindergeld, Schwangerschaftsmehrbedarf, einmaligen Leistungen für Schwangerschaft/Geburt und der Bundesstiftung Mutter und Kind verbunden werden. So entsteht aus der Seite kein isolierter Betragsartikel, sondern ein echter Fahrplan für die Monate vor und nach der Geburt.

Häufige Fehler

  • Familienversicherung mit eigener gesetzlicher Mitgliedschaft verwechseln.
  • Arbeitgeberzuschuss vergessen.
  • BAS-Leistung von bis zu 210 Euro mit 13 Euro pro Tag ohne Deckel verwechseln.
  • Elterngeldmonate während Mutterschaftsleistungen falsch planen.
  • Schutzfrist bei Früh- oder Mehrlingsgeburt nicht prüfen.

FAQ

Wie hoch ist Mutterschaftsgeld 2026?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Tag. Das BAS zahlt insgesamt bis zu 210 Euro. Bei höherem Nettoverdienst kommt grundsätzlich ein Arbeitgeberzuschuss hinzu.

Wer zahlt bei einem Minijob?

Das hängt von der Krankenversicherung ab. Selbst gesetzlich versicherte Minijobberinnen können Mutterschaftsgeld der Krankenkasse erhalten; familien- oder privatversicherte Beschäftigte prüfen den BAS-Antrag.

Wird Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Ja. Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind werden beim Elterngeld berücksichtigt und verbrauchen bei der Mutter Basiselterngeld-Monate.

Quellen/Prüfstand

Geprüft am 27.04.2026 gegen Familienportal und Bundesamt für Soziale Sicherung. Kritische Werte: bis 13 Euro pro Kalendertag gesetzliche Krankenkasse, BAS insgesamt bis 210 Euro, Schutzfristen 6 Wochen vor und 8 beziehungsweise 12 Wochen nach Geburt.