Rente & Alter
Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn Krankheit oder Behinderung die Arbeitsfähigkeit dauerhaft stark einschränkt. 2026 gelten weniger als 3 Stunden täglich als volle und 3 bis unter 6 Stunden als teilweise Erwerbsminderung.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Versicherungszeiten und medizinische Unterlagen für die Rentenversicherung vorbereiten.
Wichtig
Bei niedriger Rente zusätzlich Grundsicherung, Wohngeld oder Hilfe zur Pflege prüfen.
In einfachen Worten
Erwerbsminderungsrente kurz erklärt
Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn Krankheit oder Behinderung die Arbeitsfähigkeit dauerhaft stark einschränkt. 2026 gelten weniger als 3 Stunden täglich als volle und 3 bis unter 6 Stunden als teilweise Erwerbsminderung.
- Was jetzt wichtig ist: Versicherungszeiten und medizinische Unterlagen für die Rentenversicherung vorbereiten.
- Worauf Sie achten sollten: Bei niedriger Rente zusätzlich Grundsicherung, Wohngeld oder Hilfe zur Pflege prüfen.
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Leistungsfinder-Assistent
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Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll Einkommen ersetzen, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Stand dieser Seite: 27.04.2026. Die Leistungsgrenzen, Wartezeiten und Hinzuverdienstwerte wurden gegen Deutsche Rentenversicherung und SGB VI geprüft.
Kurzcheck
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wer kann Erwerbsminderungsrente bekommen? | Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. |
| Worum geht es? | Monatliche Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. |
| Wie hoch ist die Leistung? | Individuell nach Rentenkonto; keine bundeseinheitliche Pauschale. |
| Wo stellt man den Antrag? | Bei der Deutschen Rentenversicherung. |
| Wird Einkommen angerechnet? | Ja, Hinzuverdienst oberhalb der Grenzen kann die Rente mindern; Arbeitszeit muss zum festgestellten Leistungsvermögen passen. |
| Ist die Leistung kombinierbar? | Ja, etwa mit Grundsicherung, wenn die Rente nicht reicht; Krankengeld und Reha-Leistungen müssen abgegrenzt werden. |
| Wie oft prüfen? | Vierteljährlich und bei Änderung von Gesundheit, Arbeit oder Einkommen. |
Wer hat Anspruch?
Medizinisch unterscheidet das Gesetz:
- volle Erwerbsminderung: weniger als 3 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt;
- teilweise Erwerbsminderung: mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit;
- keine Erwerbsminderung im Rentensinn: 6 Stunden oder mehr tägliche Arbeitsfähigkeit, auch wenn der bisherige Beruf nicht mehr möglich ist.
Zusätzlich müssen in der Regel die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
- allgemeine Wartezeit von 5 Jahren;
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge;
- Antragstellung bei der Rentenversicherung;
- medizinische Prüfung durch die Rentenversicherung.
Es gibt Ausnahmen, etwa bei Arbeitsunfällen, bestimmten Berufsanfängern oder besonderen Versicherungsverläufen. Diese Fälle sind einzelfallabhängig und sollten direkt mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.
Wie viel Geld gibt es?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist individuell. Sie hängt unter anderem von bisherigen Beiträgen, Versicherungszeiten, Zurechnungszeit, Rentenart und möglichen Abschlägen ab.
| Punkt | Wert oder Bedeutung 2026 |
|---|---|
| Volle Erwerbsminderung | weniger als 3 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit |
| Teilweise Erwerbsminderung | 3 bis unter 6 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit |
| Regelmäßige Wartezeit | 5 Jahre |
| Pflichtbeiträge vor Leistungsfall | 3 Jahre in den letzten 5 Jahren |
| Hinzuverdienstgrenze volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 Euro jährlich |
| Mindest-Hinzuverdienstgrenze teilweise Erwerbsminderungsrente | 41.527,50 Euro jährlich |
Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente kann die persönliche Hinzuverdienstgrenze höher sein. Die Rentenversicherung berechnet sie nach den gesetzlichen Regeln.
Was wird angerechnet?
Als Hinzuverdienst zählen insbesondere Bruttoarbeitsentgelt, steuerlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen. Einkommen oberhalb der Grenze kann die Rente mindern.
Wichtig: Die Hinzuverdienstgrenze allein reicht nicht. Die Arbeit muss auch zeitlich und gesundheitlich zum festgestellten Leistungsvermögen passen. Wer bei voller Erwerbsminderungsrente regelmäßig 3 Stunden oder mehr täglich arbeitet, riskiert den Rentenanspruch selbst dann, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Antrag stellen
| Schritt | Was tun? |
|---|---|
| 1 | Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer Rentenberatungsstelle nutzen. |
| 2 | Rentenkonto klären und Versicherungszeiten prüfen. |
| 3 | Medizinische Unterlagen, Reha-Berichte und Befunde sammeln. |
| 4 | Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. |
| 5 | Bescheid prüfen; bei Ablehnung Widerspruch und ggf. Sozialgericht prüfen. |
Fristen
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald eine dauerhafte Einschränkung absehbar ist. Bei laufendem Krankengeld, Reha oder Arbeitslosengeld sind Übergänge wichtig, damit keine Lücken entstehen.
Rentenbeginn und Nachzahlung hängen vom Leistungsfall, Antragseingang und davon ab, ob die Rente befristet oder unbefristet bewilligt wird. Gegen Rentenbescheide gilt regelmäßig eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
Kombinierbar mit
Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Rente und Grundsicherung im Alter, Krankengeld, Grundsicherung im Alter, Rundfunkbeitrag-Befreiung. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.
Häufige Fehler
- Nur den bisherigen Beruf betrachten; entscheidend ist meist der allgemeine Arbeitsmarkt.
- Rentenantrag zu spät stellen, obwohl Krankengeld ausläuft.
- Hinzuverdienst melden, aber Arbeitszeit und Leistungsvermögen nicht beachten.
- Medizinische Befunde unvollständig einreichen.
- Ablehnung ohne Widerspruch hinnehmen, obwohl Gutachten oder Befunde fehlen.
FAQ
Was bedeutet volle Erwerbsminderung?
Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass die versicherte Person wegen Krankheit oder Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Was bedeutet teilweise Erwerbsminderung?
Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass noch mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden tägliche Arbeit möglich sind.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Das ist individuell. Die Rentenversicherung berechnet die Rente aus dem Versicherungskonto und den gesetzlichen Rentenformeln. Es gibt keinen einheitlichen Monatsbetrag.
Darf ich trotz Erwerbsminderungsrente arbeiten?
Grundsätzlich ja, aber nur innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen und des festgestellten Leistungsvermögens. 2026 gelten 20.763,75 Euro jährlich bei voller Erwerbsminderung und mindestens 41.527,50 Euro jährlich bei teilweiser Erwerbsminderung.
Quellen/Prüfstand
Diese Seite wurde am 27.04.2026 gegen amtliche Quellen geprüft. Medizinische Leistungsbeurteilung, Rentenhöhe und persönliche Hinzuverdienstgrenze sind Einzelfallentscheidungen der Rentenversicherung.
- Deutsche Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html
- Deutsche Rentenversicherung Hinzuverdienst 2026: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/Hinzuverdienst_Erwerbsminderungsrente.html
- § 43 SGB VI Erwerbsminderungsrente: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
- § 96a SGB VI Hinzuverdienst: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html