Notlagen
Rundfunkbeitrag-Befreiung
Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 weiterhin 18,36 Euro monatlich pro Wohnung. Wer bestimmte Sozialleistungen erhält oder Merkzeichen RF hat, kann Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Kurzorientierung
Nächster sinnvoller Schritt
Bewilligungsbescheid der Hauptleistung für den Beitragsservice bereithalten.
Wichtig
Die Befreiung gilt meist nur ab Antrag oder für begrenzte Rückwirkungszeiträume.
In einfachen Worten
Rundfunkbeitrag-Befreiung kurz erklärt
Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 weiterhin 18,36 Euro monatlich pro Wohnung. Wer bestimmte Sozialleistungen erhält oder Merkzeichen RF hat, kann Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
- Was jetzt wichtig ist: Bewilligungsbescheid der Hauptleistung für den Beitragsservice bereithalten.
- Worauf Sie achten sollten: Die Befreiung gilt meist nur ab Antrag oder für begrenzte Rückwirkungszeiträume.
- Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.
Passender Assistent
Leistungsfinder-Assistent
Der Assistent führt Schritt für Schritt durch typische Angaben und erstellt am Ende eine Übersicht mit passenden Leistungen und Checkliste.
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Bestimmte Personen können eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen, vor allem bei bestimmten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung außerhalb des Elternhaushalts oder gesundheitlichen Merkzeichen.
Stand dieser Seite: 27.04.2026. Beitragshöhe, Befreiungsgründe und Rückwirkungsregel wurden gegen den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio geprüft.
Kurzcheck
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wer kann befreit werden? | Empfänger bestimmter Sozialleistungen, etwa Grundsicherung, Bürgergeld, Sozialhilfe, AsylbLG, BAföG/BAB bei eigener Wohnung und Hilfe zur Pflege. |
| Worum geht es? | Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. |
| Wie hoch ist die Entlastung? | Voller Beitrag 18,36 Euro monatlich; Ermäßigung auf ein Drittel bedeutet 6,12 Euro monatlich. |
| Wo stellt man den Antrag? | Beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. |
| Wird Einkommen angerechnet? | Meist zählt der Leistungsbescheid; bei Härtefällen wird die knappe Überschreitung des Sozialleistungsbedarfs geprüft. |
| Ist die Leistung kombinierbar? | Ja, sie knüpft an andere Leistungen an und reduziert nur den Rundfunkbeitrag. |
| Wie oft prüfen? | Bei jedem neuen Leistungsbescheid und spätestens vor Ablauf der Befreiung. |
Wer hat Anspruch?
Eine Befreiung kommt unter anderem in Betracht bei Bezug von:
- Bürgergeld einschließlich Kosten der Unterkunft;
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII;
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung;
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen;
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII;
- Blindenhilfe oder bestimmten weiteren sozialen beziehungsweise gesundheitlichen Leistungen.
Eine Ermäßigung auf ein Drittel kommt für Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen RF in Betracht. Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte können unter weiteren Voraussetzungen befreit werden.
Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld reichen nach den Informationen des Beitragsservice allein nicht für eine Befreiung.
Wie viel Geld gibt es?
Es wird kein Geld ausgezahlt. Die Entlastung besteht darin, dass der Rundfunkbeitrag ganz oder teilweise entfällt.
| Fall | Betrag 2026 |
|---|---|
| Regulärer Rundfunkbeitrag pro Wohnung | 18,36 Euro monatlich |
| Zahlung für drei Monate | 55,08 Euro |
| Ermäßigter Beitrag, etwa bei Merkzeichen RF | 6,12 Euro monatlich |
| Befreiung | 0 Euro für den bewilligten Zeitraum |
In Wohngemeinschaften gilt grundsätzlich: eine Wohnung, ein Beitrag. Ist eine Person befreit, befreit das nicht automatisch alle anderen Bewohner; die konkrete beitragsrechtliche Situation sollte im Antrag sauber angegeben werden.
Was wird angerechnet?
Bei den meisten Befreiungsgründen wird nicht frei Einkommen berechnet, sondern ein passender Leistungsbescheid verlangt. Entscheidend ist also der Nachweis, etwa Grundsicherungs-, AsylbLG-, BAföG- oder BAB-Bescheid.
Ein Härtefall kann vorliegen, wenn eine Sozialleistung nur abgelehnt wurde, weil das Einkommen den Bedarf um weniger als den Rundfunkbeitrag überschreitet. Dann wird der Ablehnungsbescheid besonders wichtig.
Antrag stellen
| Schritt | Was tun? |
|---|---|
| 1 | Prüfen, welcher Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund passt. |
| 2 | Online-Antrag beim Beitragsservice ausfüllen und ausdrucken. |
| 3 | Bescheid, Bescheinigung oder Schwerbehindertenausweis als Nachweis beifügen. |
| 4 | Antrag unterschrieben an den Beitragsservice schicken. |
| 5 | Folgeantrag rechtzeitig stellen, wenn der Nachweis ausläuft. |
Fristen
Eine Befreiung oder Ermäßigung wird nicht automatisch gewährt. Sie beginnt nach den FAQ des Beitragsservice mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises beziehungsweise bei Ermäßigung mit dem Datum der Zuerkennung des Merkzeichens RF.
Rückwirkend können Zeiträume maximal drei Jahre ab Antragstellung berücksichtigt werden. Die Befreiung läuft nur für den Gültigkeitszeitraum des Nachweises. Wer danach keinen Folgeantrag stellt, wird wieder beitragspflichtig.
Kombinierbar mit
Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Notlagen, Entschädigung und Hilfen, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Grundsicherung im Alter, Asylbewerberleistungen. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.
Häufige Fehler
- Denken, dass die Behörde die Befreiung automatisch meldet.
- Antrag ohne passenden Nachweis abschicken.
- BAföG oder BAB bei Elternwohnung angeben, obwohl dafür die Wohnvoraussetzung nicht erfüllt ist.
- Folgeantrag vergessen, wenn der Leistungsbescheid endet.
- Wohngeld oder Arbeitslosengeld I als Befreiungsgrund behandeln, obwohl sie allein nicht reichen.
FAQ
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro monatlich pro Wohnung. Gesetzlich gezahlt wird grundsätzlich in Dreimonatsbeträgen von 55,08 Euro.
Reicht BAföG für die Befreiung?
BAföG kann reichen, wenn die geförderte Person nicht bei den Eltern wohnt. Der Bescheid muss als Nachweis vorgelegt werden.
Was bedeutet Ermäßigung mit Merkzeichen RF?
Menschen mit Merkzeichen RF zahlen bei bewilligter Ermäßigung nur ein Drittel des Beitrags, also 6,12 Euro monatlich.
Kann ich rückwirkend befreit werden?
Ja, aber nur innerhalb der Regeln. Rückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden.
Quellen/Prüfstand
Diese Seite wurde am 27.04.2026 gegen den Beitragsservice geprüft. Konkrete Wohnsituationen, mehrere Bewohner, Pflegeheimzimmer und Nebenwohnungen sind beitragsrechtliche Einzelfälle.
- Beitragshöhe und Zahlung: https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html
- Empfänger von Sozialleistungen: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/
- Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht: https://www.rundfunkbeitrag.de/ausnahmen_von_der_rundfunkbeitragspflicht/index_ger.html
- Antrag Befreiung oder Ermäßigung: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
- FAQ Befreiung und Ermäßigung: https://www.rundfunkbeitrag.de/ausnahmen_von_der_rundfunkbeitragspflicht/haeufige_fragen_zum_thema_befreiung_und_ermaessigung