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Notlagen, Entschädigung und Sonderhilfen

Welche Hilfe gibt es in akuten Notlagen? Dieser Hub ordnet Sozialhilfe, Darlehen, Wohnraumsicherung, SGB XIV, rechtliche Hilfen und Befreiungen.

Geprüft: 27.04.2026 Update: monthly

Silo-Check

Wer sollte hier starten?

Für akute Geldnot, Wohnungsgefährdung, Stromsperre, rechtliche Probleme oder Entschädigungsfälle.

Prüfpfad

  1. Soforthilfe-Stelle nach Notlage bestimmen
  2. Darlehen, Zuschuss und Übernahme unterscheiden
  3. Fristen bei Widerspruch und Gericht beachten

Oft kombinierbar

  • Prozesskostenhilfe
  • Rundfunkbefreiung
  • Sozialhilfe-Darlehen

Wichtigste Leistungsseiten in diesem Silo

Bestattungskosten vom Sozialamt übernehmen lassen§ 74 SGB XII regelt die Übernahme erforderlicher Bestattungskosten, soweit Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Antragsberechtigt sind nur Personen, die rechtlich zur Übernahme verpflichtet sind. Zuständig: Sozialamt.SGB XIV: Soziale EntschädigungSeit 01.01.2024 richten sich Art und Umfang der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV. Das OEG ist zum 31.12.2023 außer Kraft getreten. Zuständig: Versorgungsbehörden der Länder.Sozialhilfe: Einmalige Leistungen und DarlehenEinmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII umfassen Erstausstattung Wohnung, Bekleidung/Schwangerschaft/Geburt sowie orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte. Einmalige Leistungen können auch ohne laufende Sozialhilfe möglich sein. Zuständig: Sozialamt.Traumaambulanz und schnelle Hilfen nach SGB XIVSchnelle Hilfen nach SGB XIV umfassen Fallmanagement und Traumaambulanz. Traumaambulanzen bieten schnelle, unbürokratische psychotherapeutische Unterstützung. Zuständig: SGB-XIV-Stelle oder Traumaambulanz.Härtefallfonds: Bund, Land und Kommune prüfenEs gibt keinen einheitlichen dauerhaften Härtefallfonds für alle Notlagen. Härtefallhilfen sind oft befristet, regional oder auf bestimmte Personengruppen begrenzt. Zuständig: je nach Fonds Bund, Land, Kommune oder Stiftung.ProzesskostenhilfeProzesskostenhilfe unterstützt Menschen mit wenig Geld bei Gerichtsverfahren. Das Gericht prüft Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit; Raten sind höchstens für vier Jahre möglich.Rundfunkbeitrag-BefreiungDer Rundfunkbeitrag beträgt 2026 weiterhin 18,36 Euro monatlich pro Wohnung. Wer bestimmte Sozialleistungen erhält oder Merkzeichen RF hat, kann Befreiung oder Ermäßigung beantragen.

In einfachen Worten

Notlagen, Entschädigung und Sonderhilfen kurz erklärt

Welche Hilfe gibt es in akuten Notlagen? Dieser Hub ordnet Sozialhilfe, Darlehen, Wohnraumsicherung, SGB XIV, rechtliche Hilfen und Befreiungen.

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Passender Assistent

Bürgergeld-Bedarfscheck

Der Assistent hilft, die wichtigsten Leistungen dieses Themenbereichs nach Lebenslage, Haushalt und Nachweisen vorzuselektieren.

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In einer Notlage zählt nicht nur, welche Leistung es theoretisch gibt. Wichtig ist: Welche Gefahr besteht gerade, welche Stelle ist zuständig und was ist der nächste Schritt? Mietschulden, Stromsperre, Gewalt, Pflegekosten, Bestattungskosten oder ein falscher Bescheid brauchen unterschiedliche Wege.

Dieser Hub bündelt akute Hilfen und Sonderleistungen, ohne sie wie planbare Standardleistungen darzustellen.

Für Suchende ist die erste Frage nicht “Welche Leistung ist am höchsten?”, sondern “Was verhindert den nächsten Schaden?”. Bei drohender Wohnungslosigkeit, Stromsperre, Gewaltfolgen oder fehlendem Geld für Essen zählt die Reihenfolge der Schritte. Danach kann geprüft werden, ob die Hilfe als Zuschuss, Darlehen, Sachleistung, Beratung oder Entschädigungsleistung läuft.

Stand dieser Übersicht: 27.04.2026. Regionale Hilfen, Härtefallfonds und Katastrophenhilfen müssen immer mit Ort und Datum geprüft werden.

Schnellfinder

Ihre NotlageWahrscheinlich relevantNächster Schritt
Kein Geld für LebensunterhaltHilfe zum Lebensunterhalt oder BürgergeldSozialamt oder Jobcenter kontaktieren
Einmaliger SonderbedarfSozialhilfe: einmalige Leistungen und DarlehenAntrag stellen, Nachweise sammeln
Mietrückstände oder KündigungMietschuldenhilfesofort Jobcenter/Sozialamt/Wohnraumsicherung
Stromsperre drohtStromschuldenhilfeVersorger und Sozialleistungsträger kontaktieren
Pflegekosten überfordernHilfe zur PflegeSozialamt
Gewalt oder schwere TatfolgenSGB XIV soziale Entschädigungzuständige Entschädigungsbehörde
Sie brauchen schnelle psychologische Hilfe nach GewaltTraumaambulanz schnelle HilfenSGB-XIV-Stelle/Traumaambulanz
Sie brauchen anwaltliche HilfeBeratungshilfe / ProzesskostenhilfeAmtsgericht oder Gericht
Rundfunkbeitrag ist zu hochRundfunkbeitrag-BefreiungBeitragsservice
Katastrophe, Hochwasser, Brand, HärtefallHärtefallfondsKommune/Land prüfen

Was passt zu mir?

Ich habe kein Geld zum Leben

Je nach Erwerbsfähigkeit und Alter kommen Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen infrage. Bei akuter Mittellosigkeit sollten Sie nicht nur allgemeine Ratgeber lesen, sondern die zuständige Stelle kontaktieren. Wichtig sind Ausweis, Kontoauszüge, Mietunterlagen, Bescheide, Kündigungen, Mahnungen und Nachweise darüber, warum gerade jetzt kein Geld verfügbar ist.

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Ich habe Mietschulden oder eine Kündigung

Dann zählt Tempo. Mietschulden können zur Wohnungslosigkeit führen. Jobcenter, Sozialamt oder kommunale Wohnraumsicherung können unter bestimmten Voraussetzungen helfen, oft als Darlehen. Wichtig sind Kündigung, Mahnung, Mietkonto, Einkommen und bisherige Leistungsbescheide.

Nächste Seite: Mietschuldenhilfe

Mir droht eine Stromsperre

Stromschulden sind eine akute Notlage. Haushaltsstrom ist in vielen Sozialleistungen grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu zahlen, trotzdem können Darlehen, Ratenvereinbarungen oder kommunale Hilfen infrage kommen.

Nächste Seite: Stromschuldenhilfe

Ich bin von Gewalt betroffen

Seit 01.01.2024 ist das SGB XIV das zentrale System der sozialen Entschädigung. Es umfasst auch schnelle Hilfen wie Fallmanagement und Traumaambulanzen. Nach BMAS begleiten Fallmanagerinnen und Fallmanager durch das Antrags- und Leistungsverfahren; Traumaambulanzen bieten schnelle psychotherapeutische Unterstützung. Das frühere Opferentschädigungsgesetz ist nicht mehr das aktuelle Hauptsystem.

Nächste Seite: SGB XIV soziale Entschädigung

Ich brauche juristische Hilfe

Bei wenig Geld können Beratungshilfe für außergerichtliche anwaltliche Beratung und Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren relevant sein.

Nächste Seite: Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Erste Schritte nach Dringlichkeit

  1. Gefahr sichern: Bei Gewalt, akuter Obdachlosigkeit, fehlender medizinischer Hilfe oder unmittelbarer Kindeswohlgefährdung gehen Notruf, Schutzstelle, Frauenhaus, Jugendamt oder ärztliche Hilfe vor.
  2. Frist sichern: Bei Kündigung, Räumungsklage, Stromsperrankündigung, Widerspruchsfrist oder Gerichtspost zählt das Datum. Schreiben sollten fotografiert oder kopiert und sofort zur Beratung mitgenommen werden.
  3. Zuständigkeit klären: Jobcenter ist meist für erwerbsfähige Bürgergeld-Haushalte zuständig, Sozialamt für Sozialhilfe-Fälle, Kommune/Wohnraumsicherung für drohende Wohnungslosigkeit, Entschädigungsbehörde für SGB XIV, Amtsgericht für Beratungshilfe.
  4. Zahlungsweg klären: Ein Darlehen löst eine akute Rechnung, kann aber spätere Abzüge bedeuten. Ein Zuschuss oder eine Entschädigungsleistung folgt anderen Voraussetzungen.

Darlehen, einmalige Leistungen und Rückzahlung

BMAS unterscheidet bei der Sozialhilfe unter anderem Regelsatzdarlehen, Überbrückungsdarlehen und einmalige Leistungen. Das ist für Notlagen zentral: Eine kaputte Waschmaschine, der erste Rentenmonat, eine vorübergehende Mittellosigkeit oder eine Erstausstattung sind rechtlich nicht dasselbe. Beim Regelsatzdarlehen können laufende Leistungen zur Rückzahlung gemindert werden; bei anderen Darlehen wird die Rückzahlung im Einzelfall geregelt.

Für Bürgergeld-Haushalte gelten wiederum SGB-II-Regeln. Deshalb sollte Content nie pauschal schreiben “das Sozialamt zahlt Mietschulden” oder “das Jobcenter übernimmt Stromschulden”. Richtig ist: Es kann Hilfe geben, wenn die Notlage, Zuständigkeit und Voraussetzungen passen. Häufig ist es ein Darlehen, manchmal ein Zuschuss, manchmal eine Kombination aus Ratenplan, Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung.

Die wichtigsten Hilfen im Überblick

HilfeWorum geht es?TypZuständigStatus
Hilfe zum LebensunterhaltSozialhilfe für LebensunterhaltGeldleistungSozialamtaktiv
GrundsicherungExistenzsicherung im Alter/bei ErwerbsminderungGeldleistungSozialamtaktiv
Bürgergeld-Darlehenunabweisbarer BedarfDarlehenJobcenteraktiv
Sozialhilfe-DarlehenSonderbedarf/NotlageDarlehenSozialamtaktiv
MietschuldenhilfeWohnung erhaltenDarlehen/ZuschussJobcenter/Sozialamt/Kommuneeinzelfallabhängig
StromschuldenhilfeStromsperre vermeidenDarlehen/NotfallhilfeJobcenter/Sozialamt/Versorgereinzelfallabhängig
Hilfe zur PflegePflegekosten bei BedürftigkeitSozialhilfeSozialamtaktiv
SGB XIV soziale EntschädigungEntschädigung bei bestimmten SchädigungenGeld-/Sach-/DienstleistungEntschädigungsbehördeaktiv
Traumaambulanzschnelle Hilfe nach GewalttatSachleistungSGB-XIV-Systemaktiv
Beratungshilfeaußergerichtliche anwaltliche BeratungRechtshilfeAmtsgerichtaktiv
Prozesskostenhilfegerichtliche KostenhilfeRechtshilfeGerichtaktiv
Rundfunkbeitrag-BefreiungBefreiung/ErmäßigungVergünstigungBeitragsserviceaktiv
HärtefallfondsSonderhilfe nach Ereignis/OrtZuschussBund/Land/Kommunevolatil

Was kann kombiniert werden?

  • Bürgergeld oder Sozialhilfe + Rundfunkbeitrag-Befreiung.
  • Bürgergeld + Darlehen bei unabweisbarem Bedarf.
  • Sozialhilfe + Hilfe zur Pflege.
  • Mietschuldenhilfe + Schuldnerberatung + Wohnraumsicherung.
  • SGB XIV + Traumaambulanz + weitere Beratungsstellen.
  • Beratungshilfe + spätere Prozesskostenhilfe, wenn ein Gerichtsverfahren nötig wird.
  • SGB XIV + Fallmanagement + Leistungen zur Teilhabe oder Krankenbehandlung, wenn die Entschädigungsbehörde den Bedarf anerkennt.
  • Bestattungskostenprüfung + Nachlass-/Unterhaltsprüfung; die Frage ist nicht nur, wer bestattungspflichtig ist, sondern ob die Kosten zumutbar sind.

Besondere Logik bei Gewalt und Rechtsstreit

Bei SGB XIV darf die Traumaambulanz nicht wie eine normale Psychotherapie über die Krankenkasse beschrieben werden. Nach BMAS reicht es für die Traumaambulanz, wenn der Antrag spätestens nach der zweiten Sitzung gestellt wird; grundsätzlich muss sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder der Kenntnis davon aufgesucht werden. Bei länger zurückliegenden Ereignissen kann eine neue akute psychische Belastung relevant sein.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gehören in einen anderen Pfad. Die Justiz beschreibt Beratungshilfe als staatliche Unterstützung für Menschen mit wenig Geld bei außergerichtlicher anwaltlicher Beratung; sie kostet in der Praxis höchstens 15 Euro Eigenanteil. Prozesskostenhilfe betrifft gerichtliche Verfahren und kann je nach finanzieller Lage ohne Raten, mit Raten oder mit späterer Prüfung laufen. Sie ersetzt nicht automatisch jedes Kostenrisiko, insbesondere nicht immer die Kosten der Gegenseite.

Häufige Fehler

  • Notlagen-Hub nur als Liste schreiben, ohne konkrete nächste Schritte.
  • Opferentschädigungsgesetz als aktuelles Hauptsystem darstellen.
  • Katastrophenhilfe als dauerhafte Bundesleistung beschreiben.
  • Mietschulden und Stromschulden ohne Eilbedürftigkeit erklären.
  • Rundfunkbeitrag-Befreiung als automatisch darstellen.
  • Härtefallfonds ohne Ort, Träger, Zeitraum und Prüfdatum veröffentlichen.

Nicht verwechseln

Bürgergeld und Hilfe zum Lebensunterhalt

Bürgergeld gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Hilfe zum Lebensunterhalt gehört zur Sozialhilfe und betrifft andere Fallgruppen.

Darlehen und Zuschuss

Darlehen müssen grundsätzlich zurückgezahlt oder verrechnet werden. Zuschüsse nicht unbedingt.

SGB XIV und altes Opferentschädigungsgesetz

SGB XIV ist seit 2024 das zentrale aktuelle System der sozialen Entschädigung. Alte Begriffe können als Suchbegriffe erklärt werden, sollten aber nicht als Hauptsystem dienen.

FAQ

Was mache ich, wenn ich kein Geld mehr habe?

Klären Sie sofort, ob Jobcenter oder Sozialamt zuständig ist. Bei akuter Mittellosigkeit sollten Sie direkt Kontakt aufnehmen und Nachweise bereithalten.

Kann das Jobcenter Mietschulden übernehmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, häufig als Darlehen. Besonders wichtig ist eine drohende Wohnungslosigkeit.

Was hilft bei Stromsperre?

Kontaktieren Sie sofort den Energieversorger und den zuständigen Sozialleistungsträger. Ratenzahlung, Darlehen oder kommunale Hilfen können möglich sein.

Was ist SGB XIV?

Das SGB XIV regelt die soziale Entschädigung, etwa für Menschen, die durch Gewalttaten oder andere erfasste Ereignisse geschädigt wurden.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe unterstützt Menschen mit wenig Geld bei außergerichtlicher anwaltlicher Beratung.

Wer kann den Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Bestimmte Sozialleistungsbeziehende können eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Dafür ist ein Antrag mit Nachweis nötig.

Quellen und Prüfstand

Diese Seite wurde am 27.04.2026 anhand amtlicher Quellen und offizieller Trägerinformationen erstellt. Regionale Hilfen, Katastrophenhilfen und Härtefallfonds müssen tagesaktuell geprüft werden.

Wichtige Quellen: