Notlagen

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe unterstützt Menschen mit wenig Geld bei Gerichtsverfahren. Das Gericht prüft Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit; Raten sind höchstens für vier Jahre möglich.

Geprüft: 27.04.2026 Update: quarterly

Kurzorientierung

Nächster sinnvoller Schritt

Erfolgsaussicht, Einkommen und Unterlagen für Gericht oder Anwalt vorbereiten.

Wichtig

Prozesskostenhilfe kann je nach Einkommen als Ratenzahlung bewilligt werden.

In einfachen Worten

Prozesskostenhilfe kurz erklärt

Prozesskostenhilfe unterstützt Menschen mit wenig Geld bei Gerichtsverfahren. Das Gericht prüft Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit; Raten sind höchstens für vier Jahre möglich.

  • Was jetzt wichtig ist: Erfolgsaussicht, Einkommen und Unterlagen für Gericht oder Anwalt vorbereiten.
  • Worauf Sie achten sollten: Prozesskostenhilfe kann je nach Einkommen als Ratenzahlung bewilligt werden.
  • Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.

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Prozesskostenhilfe unterstützt Personen, die ein Gerichtsverfahren nicht oder nur teilweise bezahlen können. In Familiensachen und bestimmten Verfahren heißt sie Verfahrenskostenhilfe.

Stand dieser Seite: 27.04.2026. Die Regeln wurden gegen Justiz-Services des Bundes und ZPO geprüft.

Kurzcheck

FrageAntwort
Wer kann Prozesskostenhilfe bekommen?Personen, die die Kosten eines Gerichtsverfahrens nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten tragen können.
Worum geht es?Übernahme von Gerichtskosten und eigenen Anwaltskosten für ein Gerichtsverfahren.
Wie hoch ist die Leistung?Einzelfallabhängig; möglich sind Bewilligung ohne Raten, mit Raten oder Ablehnung.
Wo stellt man den Antrag?Beim Gericht, das für das Verfahren zuständig ist oder bei dem das Verfahren läuft.
Wird Einkommen angerechnet?Ja, Einkommen, Ausgaben, Unterhaltspflichten und Vermögen werden geprüft.
Ist die Leistung kombinierbar?Ja, Sozialleistungsbezug kann Bedürftigkeit belegen, ersetzt aber nicht die Prüfung von Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit.
Wie oft prüfen?Bei Antragstellung und bis zu vier Jahre nach Verfahrensende bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Wer hat Anspruch?

Prozesskostenhilfe setzt drei Dinge voraus:

  • finanzielle Bedürftigkeit;
  • hinreichende Aussicht auf Erfolg des Gerichtsverfahrens oder der Verteidigung;
  • keine mutwillige Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung.

Das Gericht kann Prozesskostenhilfe ablehnen, wenn der Fall keine ausreichende Erfolgsaussicht hat oder eine Person mit normalem Kostenrisiko das Verfahren vernünftigerweise nicht führen würde. Für außergerichtliche anwaltliche Beratung ist nicht Prozesskostenhilfe, sondern Beratungshilfe zuständig.

Wie viel Geld gibt es?

Prozesskostenhilfe ist keine Auszahlung an die antragstellende Person. Sie übernimmt oder stundet Kosten des Gerichtsverfahrens.

FallMögliche Wirkung
Bewilligung ohne RatenGerichtskosten und eigene Anwaltskosten werden zunächst aus der Staatskasse getragen.
Bewilligung mit RatenMonatliche Raten nach verfügbarem Einkommen; höchstens vier Jahre oder bis die Kosten gedeckt sind.
AblehnungKosten müssen selbst getragen werden, sofern das Verfahren geführt wird.
NachüberprüfungGericht kann bis zu vier Jahre nach Verfahrensende erneut prüfen.

Wichtig: Prozesskostenhilfe beseitigt nicht jedes Kostenrisiko. In Zivilprozessen kann bei Unterliegen weiterhin ein Risiko bestehen, Kosten der Gegenseite tragen zu müssen.

Was wird angerechnet?

Das Gericht prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu gehören:

  • Einkommen aus Arbeit, Rente, Sozialleistungen oder Unterhalt;
  • regelmäßige Ausgaben wie Miete, Versicherungen und Unterhaltspflichten;
  • Vermögen, soweit es einzusetzen ist;
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaft, Mieterverein oder andere Stellen.

Ändern sich Einkommen oder Anschrift wesentlich, muss dies nach Bewilligung mitgeteilt werden. Die Justiz-Services nennen als wesentliche Einkommensänderung längerfristig 100 Euro brutto mehr oder weniger pro Monat.

Antrag stellen

SchrittWas tun?
1Prüfen, ob es um ein Gerichtsverfahren geht; für reine Beratung Beratungshilfe prüfen.
2Sachverhalt, Beweise und Ziel des Verfahrens vorbereiten.
3Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausfüllen.
4Belege zu Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Versicherungen beifügen.
5Antrag beim zuständigen Gericht einreichen, möglichst früh im Verfahren.

Fristen

Der Antrag kann vor oder während eines Gerichtsverfahrens gestellt werden. Sicherer ist eine frühe Antragstellung, bevor unnötige Kosten entstehen. Wird Prozesskostenhilfe erst spät beantragt, sind bereits entstandene Kostenrisiken möglich.

Nach Bewilligung kann das Gericht bis zu vier Jahre nach Ende des Verfahrens prüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben. Ratenzahlungen laufen höchstens vier Jahre oder bis die Kosten gedeckt sind.

Kombinierbar mit

Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Notlagen, Entschädigung und Hilfen, Grundsicherung im Alter, Krankengeld, Asylbewerberleistungen. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.

Häufige Fehler

  • Prozesskostenhilfe mit Beratungshilfe verwechseln.
  • Antrag ohne Belege oder mit veralteten Kontoauszügen einreichen.
  • Erfolgsaussicht nicht begründen und keine Beweise nennen.
  • Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftsschutz nicht angeben.
  • Nach Bewilligung Einkommensverbesserung oder Umzug nicht melden.

FAQ

Zahlt Prozesskostenhilfe auch meine außergerichtliche Beratung?

Nein. Für außergerichtliche Beratung ist regelmäßig Beratungshilfe zuständig. Prozesskostenhilfe bezieht sich auf ein Gerichtsverfahren.

Muss ich Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Das hängt von der wirtschaftlichen Situation ab. Das Gericht kann Raten festsetzen oder später anpassen. Raten laufen höchstens vier Jahre.

Prüft das Gericht nach dem Verfahren weiter?

Ja. Bis zu vier Jahre nach Ende des Gerichtsverfahrens kann das Gericht eine Nachüberprüfung verlangen.

Deckt Prozesskostenhilfe die Kosten der Gegenseite?

Nicht vollständig in jedem Fall. Gerade in Zivilverfahren kann bei Unterliegen ein gegnerisches Kostenrisiko bleiben. Das sollte vor Klageerhebung geprüft werden.

Quellen/Prüfstand

Diese Seite wurde am 27.04.2026 gegen amtliche Justiz- und Gesetzesquellen geprüft. Kostenrisiken hängen stark von Verfahrensart, Instanz und Ausgang ab.