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Migration, Flucht und Aufenthalt
Welche Leistungen kommen mit welchem Aufenthaltsstatus infrage? Dieser Hub ordnet AsylbLG, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Ukraine-Regeln und Integrationsleistungen.
Silo-Check
Wer sollte hier starten?
Für Menschen mit Asylverfahren, Duldung, Schutzstatus, EU-Bezug oder anderem Aufenthaltstitel.
Prüfpfad
- Aufenthaltsstatus zuerst klären
- AsylbLG oder Bürgergeld/Sozialhilfe abgrenzen
- Familienleistungen nur statusbezogen prüfen
Oft kombinierbar
- Bildung und Teilhabe
- Integrationskurs
- Wohn- und Gesundheitsleistungen
Wichtigste Leistungsseiten in diesem Silo
In einfachen Worten
Migration, Flucht und Aufenthalt kurz erklärt
Welche Leistungen kommen mit welchem Aufenthaltsstatus infrage? Dieser Hub ordnet AsylbLG, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Ukraine-Regeln und Integrationsleistungen.
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Passender Assistent
Leistungsfinder-Assistent
Der Assistent hilft, die wichtigsten Leistungen dieses Themenbereichs nach Lebenslage, Haushalt und Nachweisen vorzuselektieren.
Bei Migration und Flucht entscheidet zuerst der Aufenthaltsstatus. Erst danach lässt sich seriös sagen, ob Asylbewerberleistungen, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe oder Integrationsleistungen infrage kommen.
Dieser Hub vermeidet pauschale Aussagen wie “Geflüchtete bekommen Bürgergeld”. Richtig ist: Es hängt von Aufenthaltsstatus, Einreisedatum, Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit und Familienstatus ab.
Für die Seitenarchitektur heißt das: Jede Detailseite sollte zuerst den Status und die zuständige Stelle nennen, dann die Leistung. Sonst entstehen falsche Erwartungen, etwa bei Kindergeld vor Anerkennung, Bürgergeld während des Asylverfahrens oder Krankenversorgung im AsylbLG.
Stand dieser Übersicht: 27.04.2026. Dieses Thema ist besonders volatil. Ukraine-Regeln, AsylbLG-Sätze und Statusfragen müssen regelmäßig geprüft werden.
Schnellfinder
| Ihre Situation | Wahrscheinlich relevant | Zuständig |
|---|---|---|
| Sie sind im Asylverfahren | Asylbewerberleistungen 2026 | Kommune/Land |
| Sie haben eine Duldung | AsylbLG, je nach Dauer und Status | Kommune/Land |
| Sie sind anerkannt schutzberechtigt | Bürgergeld oder Sozialhilfe nach Voraussetzungen | Jobcenter/Sozialamt |
| Sie sind aus der Ukraine geflüchtet | Ukraine-Geflüchtete Leistungen | je nach Status |
| Sie haben Kinder | Kindergeld Ausländer/Geflüchtete | Familienkasse |
| Ihr Kind braucht Schule, Mittagessen oder Verein | Bildung und Teilhabe Geflüchtete | Kommune/Jobcenter |
| Sie möchten Deutsch lernen | Integrationskurs Kostenbefreiung | BAMF |
| Sie brauchen Sprache für Arbeit | Berufssprachkurs Förderung | BAMF/Arbeitsagentur |
| Sie sind EU-Bürger | EU-Bürger Bürgergeld Kindergeld | je nach Leistung |
| Sie suchen Wohnung oder Wohnhilfe | Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete | Kommune/Jobcenter/Sozialamt |
Was passt zu mir?
Ich bin im Asylverfahren oder geduldet
Dann sind häufig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) relevant. Diese unterscheiden sich von Bürgergeld und gesetzlicher Krankenversicherung. Gesundheitsleistungen sind im AsylbLG gesondert geregelt, etwa für akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft und Geburt.
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Ich bin anerkannt
Nach Anerkennung können Bürgergeld oder Sozialhilfe relevant sein. Bürgergeld setzt unter anderem Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit voraus. Wenn Erwerbsfähigkeit nicht vorliegt, können SGB-XII-Leistungen infrage kommen.
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Ich bin aus der Ukraine geflüchtet
Ukraine-Regeln müssen immer mit Datum gelesen werden. Für Personen mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG gelten Sonderregeln. Die Bundesagentur für Arbeit nennt für Kindergeld unter anderem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die mindestens sechs Monate Erwerbstätigkeit erlaubt, Aufenthalt in Deutschland und den Aufenthalt des Kindes in Deutschland, EU, EWR oder Schweiz. Änderungen für später eingereiste Personen müssen mit Stichtag und Rechtsstand veröffentlicht werden.
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Ich habe Kinder
Kindergeld ist für ausländische Staatsangehörige statusabhängig. EU/EWR/Schweiz, bestimmte Abkommensstaaten, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis und anerkannte Schutzberechtigte müssen getrennt erklärt werden.
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Status zuerst: Vier Prüfungen
- Aufenthaltsstatus: Asylgesuch, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Anerkennung, subsidiärer Schutz, § 24 AufenthG, EU-Freizügigkeit oder Aufenthaltstitel aus Erwerbs-, Familien- oder Ausbildungsgründen.
- Leistungssystem: AsylbLG, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Familienleistung. Zuständig können Kommune/Land, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse, Wohngeldstelle oder BAMF sein.
- Erwerbsfähigkeit und Haushalt: Bürgergeld setzt nicht nur Status, sondern auch Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit voraus. Familienleistungen hängen zusätzlich von Kind, Haushalt, Aufenthalt und teils Erwerbstätigkeit ab.
- Nebenleistungen: Bildung und Teilhabe, Sprachkurse, Krankenversorgung, Fahrtkosten oder Kostenbefreiungen folgen eigenen Regeln und sollten nicht als automatische Beigabe beschrieben werden.
AsylbLG 2026: Bedarfsstufen sauber abbilden
Nach BMAS gelten ab 01.01.2026 folgende Gesamtbeträge aus notwendigem Bedarf und notwendigem persönlichem Bedarf:
| Bedarfsstufe | Personengruppe laut BMAS | Gesamtbetrag 2026 |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende oder Alleinerziehende | 455 Euro |
| 2 | Paare in Wohnung oder Sammelunterkunft | 409 Euro |
| 3 | Erwachsene in stationärer Einrichtung oder unter 25 im Elternhaushalt | 365 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 405 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 337 Euro |
| 6 | Kinder bis 5 Jahre | 309 Euro |
Diese Beträge dürfen nicht mit Bürgergeld-Regelbedarfen gleichgesetzt werden. Außerdem können Unterkunft, Sachleistungen, Gesundheitsleistungen, Sanktionen, Leistungseinschränkungen oder besondere Bedarfe die tatsächliche Auszahlung verändern.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
| Leistung | Worum geht es? | Leistungstyp | Zuständig | Status |
|---|---|---|---|---|
| Asylbewerberleistungen | Lebensunterhalt im AsylbLG-System | Geld-/Sachleistung | Kommune/Land | aktiv |
| Analogleistungen | Leistungen nach längerer Aufenthaltsdauer im AsylbLG | Geld-/Sachleistung | Kommune/Land | statusabhängig |
| Gesundheitsleistungen AsylbLG | medizinische Versorgung nach AsylbLG | Sachleistung | Kommune/Land | aktiv |
| Bürgergeld nach Anerkennung | Grundsicherung bei Erwerbsfähigkeit | Geldleistung | Jobcenter | statusabhängig |
| Sozialhilfe nach Anerkennung | Hilfe bei nicht erwerbsfähigen Personen | Geldleistung | Sozialamt | statusabhängig |
| Kindergeld | Leistung für Kinder | Geldleistung | Familienkasse | statusabhängig |
| Kinderzuschlag | Zusatzleistung für Familien | Geldleistung | Familienkasse | statusabhängig |
| Bildung und Teilhabe | Schule, Mittagessen, Ausflüge, Teilhabe | Geld-/Sachleistung | Kommune/Jobcenter | statusabhängig |
| Integrationskurs | Sprach- und Orientierungskurs | Bildungsleistung | BAMF | zulassungsabhängig |
| Berufssprachkurs | Deutsch für den Beruf | Bildungsleistung | BAMF/BA | zulassungsabhängig |
| Wohngeld | Zuschuss zur Miete | Geldleistung | Wohngeldstelle | statusabhängig |
AsylbLG 2026: Beispielwerte
Nach BMAS-Bekanntmachung gelten ab 01.01.2026 neue Leistungssätze. Für Alleinstehende oder Alleinerziehende wird ein Gesamtbetrag von 455 Euro genannt. Die Beträge hängen von der Bedarfsstufe ab und sollten auf Detailseiten mit notwendigem Bedarf, notwendigem persönlichem Bedarf und Gesamtbetrag getrennt erläutert werden.
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Was kann kombiniert werden?
- AsylbLG + Bildung und Teilhabe, wenn Kinder die Voraussetzungen erfüllen.
- Anerkennung + Bürgergeld, wenn Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit vorliegen.
- Anerkennung + Sozialhilfe, wenn Bürgergeld nicht passt.
- Kindergeld + Kinderzuschlag + Wohngeld, wenn Aufenthaltsstatus und Einkommen passen.
- Integrationskurs + Kostenbefreiung, wenn Zulassung und Voraussetzungen erfüllt sind.
- Berufssprachkurs + Arbeitsvermittlung oder Anerkennungsverfahren, wenn eine Teilnahmeberechtigung vorliegt.
- Ukraine-Aufenthalt nach § 24 AufenthG + Kindergeld, wenn die BA-Voraussetzungen erfüllt sind; das ersetzt nicht automatisch andere Leistungen.
Sprache, Arbeit und Familie verbinden
BAMF-Integrationskurse vermitteln Deutsch und Orientierung. Sie stehen nach BAMF-Hinweis auch ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern offen, aber Teilnahme, Verpflichtung, Kostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss müssen einzeln geprüft werden. Berufssprachkurse sind ein eigener Förderpfad für Deutsch im Arbeitskontext; laut BAMF ist die Teilnahme grundsätzlich kostenlos, bei höherem zu versteuerndem Einkommen kann ein Kostenbeitrag anfallen.
Für Familien ist die häufigste Falle die Vermischung von Kindergeld und AsylbLG. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge grundsätzlich erst ab Zuerkennung beziehungsweise Anerkennung Kindergeldanspruch haben; vorab gibt es nur enge Konstellationen und Kindergeld kann auf Asylbewerberleistungen angerechnet werden. Solche Hinweise gehören prominent auf Detailseiten, weil sie finanzielle Erwartungen stark verändern.
Häufige Fehler
- Pauschal schreiben, dass Geflüchtete Bürgergeld bekommen.
- Kindergeld ohne Aufenthaltsstatus-Prüfung erklären.
- Ukraine-Regeln ohne Einreisedatum und Rechtsstand darstellen.
- AsylbLG-Gesundheitsleistungen wie gesetzliche Krankenversicherung beschreiben.
- Integrationskurse als automatisch kostenlos für alle darstellen.
- EU-Bürger und Drittstaatsangehörige in einen Topf werfen.
Nicht verwechseln
AsylbLG und Bürgergeld
AsylbLG gilt für bestimmte Personen im Asyl- und Aufenthaltskontext. Bürgergeld ist Grundsicherung nach SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Aufenthaltstitel und Leistungsanspruch
Ein Aufenthaltstitel allein bedeutet nicht automatisch Anspruch auf jede Sozialleistung. Die Voraussetzungen der jeweiligen Leistung müssen erfüllt sein.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld ist statusabhängig. Kinderzuschlag setzt zusätzlich Einkommen und Familienbedarf voraus.
FAQ
Bekommen alle Geflüchteten Bürgergeld?
Nein. Das hängt vom Aufenthaltsstatus und weiteren Voraussetzungen ab. Im laufenden Asylverfahren oder bei Duldung sind häufig Asylbewerberleistungen relevant.
Welche Leistung bekomme ich im Asylverfahren?
In vielen Fällen sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Details hängen von Unterbringung, Bedarfsstufe und persönlichen Umständen ab.
Kann ich als Ausländer Kindergeld bekommen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Aufenthaltsstatus, Herkunftsstaat, Arbeitserlaubnis und Familienkonstellation müssen geprüft werden.
Gibt es Bildung und Teilhabe für geflüchtete Kinder?
Ja, Bildung und Teilhabe kann auch im AsylbLG-Kontext relevant sein. Zuständigkeit und Antrag laufen häufig über Kommune oder Leistungsträger.
Ist der Integrationskurs kostenlos?
Nicht automatisch. Zulassung, Verpflichtung und Kostenbefreiung hängen vom Status und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Warum braucht diese Seite ein Prüfdatum?
Weil Aufenthaltsrecht, Ukraine-Regeln und Leistungssätze sich ändern können. Ohne Prüfdatum besteht hohes Fehlerrisiko.
Quellen und Prüfstand
Diese Seite wurde am 27.04.2026 anhand amtlicher Quellen und offizieller Trägerinformationen erstellt. AsylbLG, Ukraine-Regeln und Kindergeld bei Auslandsbezug sollten monatlich geprüft werden.
Wichtige Quellen: