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Migration, Flucht und Aufenthalt

Welche Leistungen kommen mit welchem Aufenthaltsstatus infrage? Dieser Hub ordnet AsylbLG, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Ukraine-Regeln und Integrationsleistungen.

Geprüft: 27.04.2026 Update: monthly

Silo-Check

Wer sollte hier starten?

Für Menschen mit Asylverfahren, Duldung, Schutzstatus, EU-Bezug oder anderem Aufenthaltstitel.

Prüfpfad

  1. Aufenthaltsstatus zuerst klären
  2. AsylbLG oder Bürgergeld/Sozialhilfe abgrenzen
  3. Familienleistungen nur statusbezogen prüfen

Oft kombinierbar

  • Bildung und Teilhabe
  • Integrationskurs
  • Wohn- und Gesundheitsleistungen

In einfachen Worten

Migration, Flucht und Aufenthalt kurz erklärt

Welche Leistungen kommen mit welchem Aufenthaltsstatus infrage? Dieser Hub ordnet AsylbLG, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Ukraine-Regeln und Integrationsleistungen.

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Der Assistent hilft, die wichtigsten Leistungen dieses Themenbereichs nach Lebenslage, Haushalt und Nachweisen vorzuselektieren.

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Bei Migration und Flucht entscheidet zuerst der Aufenthaltsstatus. Erst danach lässt sich seriös sagen, ob Asylbewerberleistungen, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe oder Integrationsleistungen infrage kommen.

Dieser Hub vermeidet pauschale Aussagen wie “Geflüchtete bekommen Bürgergeld”. Richtig ist: Es hängt von Aufenthaltsstatus, Einreisedatum, Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit und Familienstatus ab.

Für die Seitenarchitektur heißt das: Jede Detailseite sollte zuerst den Status und die zuständige Stelle nennen, dann die Leistung. Sonst entstehen falsche Erwartungen, etwa bei Kindergeld vor Anerkennung, Bürgergeld während des Asylverfahrens oder Krankenversorgung im AsylbLG.

Stand dieser Übersicht: 27.04.2026. Dieses Thema ist besonders volatil. Ukraine-Regeln, AsylbLG-Sätze und Statusfragen müssen regelmäßig geprüft werden.

Schnellfinder

Ihre SituationWahrscheinlich relevantZuständig
Sie sind im AsylverfahrenAsylbewerberleistungen 2026Kommune/Land
Sie haben eine DuldungAsylbLG, je nach Dauer und StatusKommune/Land
Sie sind anerkannt schutzberechtigtBürgergeld oder Sozialhilfe nach VoraussetzungenJobcenter/Sozialamt
Sie sind aus der Ukraine geflüchtetUkraine-Geflüchtete Leistungenje nach Status
Sie haben KinderKindergeld Ausländer/GeflüchteteFamilienkasse
Ihr Kind braucht Schule, Mittagessen oder VereinBildung und Teilhabe GeflüchteteKommune/Jobcenter
Sie möchten Deutsch lernenIntegrationskurs KostenbefreiungBAMF
Sie brauchen Sprache für ArbeitBerufssprachkurs FörderungBAMF/Arbeitsagentur
Sie sind EU-BürgerEU-Bürger Bürgergeld Kindergeldje nach Leistung
Sie suchen Wohnung oder WohnhilfeWohnen und Unterkunft für GeflüchteteKommune/Jobcenter/Sozialamt

Was passt zu mir?

Ich bin im Asylverfahren oder geduldet

Dann sind häufig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) relevant. Diese unterscheiden sich von Bürgergeld und gesetzlicher Krankenversicherung. Gesundheitsleistungen sind im AsylbLG gesondert geregelt, etwa für akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft und Geburt.

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Ich bin anerkannt

Nach Anerkennung können Bürgergeld oder Sozialhilfe relevant sein. Bürgergeld setzt unter anderem Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit voraus. Wenn Erwerbsfähigkeit nicht vorliegt, können SGB-XII-Leistungen infrage kommen.

Nächste Seite: Leistungen nach Anerkennung

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet

Ukraine-Regeln müssen immer mit Datum gelesen werden. Für Personen mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG gelten Sonderregeln. Die Bundesagentur für Arbeit nennt für Kindergeld unter anderem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die mindestens sechs Monate Erwerbstätigkeit erlaubt, Aufenthalt in Deutschland und den Aufenthalt des Kindes in Deutschland, EU, EWR oder Schweiz. Änderungen für später eingereiste Personen müssen mit Stichtag und Rechtsstand veröffentlicht werden.

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Ich habe Kinder

Kindergeld ist für ausländische Staatsangehörige statusabhängig. EU/EWR/Schweiz, bestimmte Abkommensstaaten, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis und anerkannte Schutzberechtigte müssen getrennt erklärt werden.

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Status zuerst: Vier Prüfungen

  1. Aufenthaltsstatus: Asylgesuch, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Anerkennung, subsidiärer Schutz, § 24 AufenthG, EU-Freizügigkeit oder Aufenthaltstitel aus Erwerbs-, Familien- oder Ausbildungsgründen.
  2. Leistungssystem: AsylbLG, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Familienleistung. Zuständig können Kommune/Land, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse, Wohngeldstelle oder BAMF sein.
  3. Erwerbsfähigkeit und Haushalt: Bürgergeld setzt nicht nur Status, sondern auch Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit voraus. Familienleistungen hängen zusätzlich von Kind, Haushalt, Aufenthalt und teils Erwerbstätigkeit ab.
  4. Nebenleistungen: Bildung und Teilhabe, Sprachkurse, Krankenversorgung, Fahrtkosten oder Kostenbefreiungen folgen eigenen Regeln und sollten nicht als automatische Beigabe beschrieben werden.

AsylbLG 2026: Bedarfsstufen sauber abbilden

Nach BMAS gelten ab 01.01.2026 folgende Gesamtbeträge aus notwendigem Bedarf und notwendigem persönlichem Bedarf:

BedarfsstufePersonengruppe laut BMASGesamtbetrag 2026
1Alleinstehende oder Alleinerziehende455 Euro
2Paare in Wohnung oder Sammelunterkunft409 Euro
3Erwachsene in stationärer Einrichtung oder unter 25 im Elternhaushalt365 Euro
4Jugendliche von 14 bis 17 Jahren405 Euro
5Kinder von 6 bis 13 Jahren337 Euro
6Kinder bis 5 Jahre309 Euro

Diese Beträge dürfen nicht mit Bürgergeld-Regelbedarfen gleichgesetzt werden. Außerdem können Unterkunft, Sachleistungen, Gesundheitsleistungen, Sanktionen, Leistungseinschränkungen oder besondere Bedarfe die tatsächliche Auszahlung verändern.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

LeistungWorum geht es?LeistungstypZuständigStatus
AsylbewerberleistungenLebensunterhalt im AsylbLG-SystemGeld-/SachleistungKommune/Landaktiv
AnalogleistungenLeistungen nach längerer Aufenthaltsdauer im AsylbLGGeld-/SachleistungKommune/Landstatusabhängig
Gesundheitsleistungen AsylbLGmedizinische Versorgung nach AsylbLGSachleistungKommune/Landaktiv
Bürgergeld nach AnerkennungGrundsicherung bei ErwerbsfähigkeitGeldleistungJobcenterstatusabhängig
Sozialhilfe nach AnerkennungHilfe bei nicht erwerbsfähigen PersonenGeldleistungSozialamtstatusabhängig
KindergeldLeistung für KinderGeldleistungFamilienkassestatusabhängig
KinderzuschlagZusatzleistung für FamilienGeldleistungFamilienkassestatusabhängig
Bildung und TeilhabeSchule, Mittagessen, Ausflüge, TeilhabeGeld-/SachleistungKommune/Jobcenterstatusabhängig
IntegrationskursSprach- und OrientierungskursBildungsleistungBAMFzulassungsabhängig
BerufssprachkursDeutsch für den BerufBildungsleistungBAMF/BAzulassungsabhängig
WohngeldZuschuss zur MieteGeldleistungWohngeldstellestatusabhängig

AsylbLG 2026: Beispielwerte

Nach BMAS-Bekanntmachung gelten ab 01.01.2026 neue Leistungssätze. Für Alleinstehende oder Alleinerziehende wird ein Gesamtbetrag von 455 Euro genannt. Die Beträge hängen von der Bedarfsstufe ab und sollten auf Detailseiten mit notwendigem Bedarf, notwendigem persönlichem Bedarf und Gesamtbetrag getrennt erläutert werden.

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Was kann kombiniert werden?

  • AsylbLG + Bildung und Teilhabe, wenn Kinder die Voraussetzungen erfüllen.
  • Anerkennung + Bürgergeld, wenn Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit vorliegen.
  • Anerkennung + Sozialhilfe, wenn Bürgergeld nicht passt.
  • Kindergeld + Kinderzuschlag + Wohngeld, wenn Aufenthaltsstatus und Einkommen passen.
  • Integrationskurs + Kostenbefreiung, wenn Zulassung und Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Berufssprachkurs + Arbeitsvermittlung oder Anerkennungsverfahren, wenn eine Teilnahmeberechtigung vorliegt.
  • Ukraine-Aufenthalt nach § 24 AufenthG + Kindergeld, wenn die BA-Voraussetzungen erfüllt sind; das ersetzt nicht automatisch andere Leistungen.

Sprache, Arbeit und Familie verbinden

BAMF-Integrationskurse vermitteln Deutsch und Orientierung. Sie stehen nach BAMF-Hinweis auch ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern offen, aber Teilnahme, Verpflichtung, Kostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss müssen einzeln geprüft werden. Berufssprachkurse sind ein eigener Förderpfad für Deutsch im Arbeitskontext; laut BAMF ist die Teilnahme grundsätzlich kostenlos, bei höherem zu versteuerndem Einkommen kann ein Kostenbeitrag anfallen.

Für Familien ist die häufigste Falle die Vermischung von Kindergeld und AsylbLG. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge grundsätzlich erst ab Zuerkennung beziehungsweise Anerkennung Kindergeldanspruch haben; vorab gibt es nur enge Konstellationen und Kindergeld kann auf Asylbewerberleistungen angerechnet werden. Solche Hinweise gehören prominent auf Detailseiten, weil sie finanzielle Erwartungen stark verändern.

Häufige Fehler

  • Pauschal schreiben, dass Geflüchtete Bürgergeld bekommen.
  • Kindergeld ohne Aufenthaltsstatus-Prüfung erklären.
  • Ukraine-Regeln ohne Einreisedatum und Rechtsstand darstellen.
  • AsylbLG-Gesundheitsleistungen wie gesetzliche Krankenversicherung beschreiben.
  • Integrationskurse als automatisch kostenlos für alle darstellen.
  • EU-Bürger und Drittstaatsangehörige in einen Topf werfen.

Nicht verwechseln

AsylbLG und Bürgergeld

AsylbLG gilt für bestimmte Personen im Asyl- und Aufenthaltskontext. Bürgergeld ist Grundsicherung nach SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Aufenthaltstitel und Leistungsanspruch

Ein Aufenthaltstitel allein bedeutet nicht automatisch Anspruch auf jede Sozialleistung. Die Voraussetzungen der jeweiligen Leistung müssen erfüllt sein.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld ist statusabhängig. Kinderzuschlag setzt zusätzlich Einkommen und Familienbedarf voraus.

FAQ

Bekommen alle Geflüchteten Bürgergeld?

Nein. Das hängt vom Aufenthaltsstatus und weiteren Voraussetzungen ab. Im laufenden Asylverfahren oder bei Duldung sind häufig Asylbewerberleistungen relevant.

Welche Leistung bekomme ich im Asylverfahren?

In vielen Fällen sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Details hängen von Unterbringung, Bedarfsstufe und persönlichen Umständen ab.

Kann ich als Ausländer Kindergeld bekommen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Aufenthaltsstatus, Herkunftsstaat, Arbeitserlaubnis und Familienkonstellation müssen geprüft werden.

Gibt es Bildung und Teilhabe für geflüchtete Kinder?

Ja, Bildung und Teilhabe kann auch im AsylbLG-Kontext relevant sein. Zuständigkeit und Antrag laufen häufig über Kommune oder Leistungsträger.

Ist der Integrationskurs kostenlos?

Nicht automatisch. Zulassung, Verpflichtung und Kostenbefreiung hängen vom Status und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Warum braucht diese Seite ein Prüfdatum?

Weil Aufenthaltsrecht, Ukraine-Regeln und Leistungssätze sich ändern können. Ohne Prüfdatum besteht hohes Fehlerrisiko.

Quellen und Prüfstand

Diese Seite wurde am 27.04.2026 anhand amtlicher Quellen und offizieller Trägerinformationen erstellt. AsylbLG, Ukraine-Regeln und Kindergeld bei Auslandsbezug sollten monatlich geprüft werden.

Wichtige Quellen: