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Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete

Die zuständige Aufnahmeeinrichtung ist für Versorgung und Unterkunft von Asylsuchenden verantwortlich. AsylbLG-Leistungen umfassen Unterkunft, Heizung, Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege. Zuständig: Aufnahmeeinrichtung, Kommune oder Sozialamt.

Geprüft: 27.04.2026 Update: monthly

Kurzorientierung

Nächster sinnvoller Schritt

Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.

Wichtig

Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.

In einfachen Worten

Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete kurz erklärt

Aufnahmeeinrichtung, Kommune oder Sozialamt.

  • Was jetzt wichtig ist: Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.
  • Worauf Sie achten sollten: Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.
  • Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.

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Die zuständige Aufnahmeeinrichtung ist für Versorgung und Unterkunft von Asylsuchenden verantwortlich. AsylbLG-Leistungen umfassen Unterkunft, Heizung, Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege. Zuständig ist Aufnahmeeinrichtung, Kommune oder Sozialamt; die Seite ordnet Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete als Unterkunft und Sach-/Geldleistung ein. So wird sofort klar, ob es um Auszahlung, Kostenerstattung, Kredit, Steuerwirkung, Befreiung oder Sachleistung geht.

Stand dieser Seite: 27.04.2026. Bei Beträgen, Förderprogrammen und lokalen Leistungen ist eine erneute Prüfung vor Antragstellung wichtig.

Kurzcheck

PunktEinordnung
ZuständigAufnahmeeinrichtung, Kommune oder Sozialamt
ArtUnterkunft und Sach-/Geldleistung
Höhe oder VorteilUnterkunft, Heizung und Grundleistungen nach Status
Statusaktiv, Details prüfen
Wichtigster SchrittAufnahmeeinrichtung, Kommune oder Sozialamt prüfen und Nachweise vorbereiten

Wer hat Anspruch?

Prüfen sollten Personen, deren Situation zu den folgenden Eckpunkten passt. Die zuständige Aufnahmeeinrichtung ist für Versorgung und Unterkunft von Asylsuchenden verantwortlich. AsylbLG-Leistungen umfassen Unterkunft, Heizung, Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege. Leistungen werden auch in Anschlussunterbringung erbracht.

Wichtige Fakten:

  • Die zuständige Aufnahmeeinrichtung ist für Versorgung und Unterkunft von Asylsuchenden verantwortlich.
  • AsylbLG-Leistungen umfassen Unterkunft, Heizung, Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege.
  • Leistungen werden auch in Anschlussunterbringung erbracht.
  • In Aufnahmeeinrichtungen werden Grundleistungen regelmäßig als Sachleistungen bereitgestellt.
  • AsylG § 47 sieht die Wohnpflicht grundsätzlich bis zur Entscheidung beziehungsweise Ausreise vor, längstens 18 Monate; Familien mit minderjährigen Kindern grundsätzlich längstens 6 Monate. Ausnahmen, landesrechtliche Praxis und Statuswechsel können die Unterbringung früher verändern.
  • Nach § 48 AsylG endet die Wohnpflicht unter anderem bei Anerkennung oder internationalem Schutz.

Wie viel Geld gibt es?

Als Orientierung gilt: Unterkunft, Heizung und Grundleistungen nach Status. Für die realistische Einschätzung sind besonders wichtig:

  • AsylG § 47 sieht die Wohnpflicht grundsätzlich bis zur Entscheidung beziehungsweise Ausreise vor, längstens 18 Monate; Familien mit minderjährigen Kindern grundsätzlich längstens 6 Monate. Ausnahmen, landesrechtliche Praxis und Statuswechsel können die Unterbringung früher verändern.
  • Nach § 48 AsylG endet die Wohnpflicht unter anderem bei Anerkennung oder internationalem Schutz.

Wichtig: Die Bewilligungsstelle prüft immer den Einzelfall und kann zusätzliche Nachweise verlangen.

Was wird angerechnet?

Ob Einkommen, Vermögen oder andere Leistungen angerechnet werden, hängt vom Rechtsgebiet ab. Sozialleistungen prüfen häufig Bedarf und vorrangige Ansprüche. Steuerliche Entlastungen wirken dagegen über Steuererklärung oder Lohnsteuer. Förderprogramme können Eigenanteile, Einkommensgrenzen oder Kombinationsverbote enthalten.

Prüfreihenfolge

  1. Lebenslage abgleichen: Passt Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete wirklich zur aktuellen Situation oder ist eine vorrangige Leistung naheliegender?
  2. Zuständigkeit klären: Für diese Seite ist vor allem Aufnahmeeinrichtung, Kommune oder Sozialamt relevant. Bei Umzug, Statuswechsel oder mehreren Haushaltsmitgliedern kann sich die Stelle ändern.
  3. Leistungstyp verstehen: Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete ist hier als Unterkunft und Sach-/Geldleistung eingeordnet. Dadurch entscheidet sich, ob es um Geld, Kostenerstattung, Kredit, Steuerentlastung, Befreiung oder Sachleistung geht.
  4. Vorteil realistisch einschätzen: Als Orientierung gilt Unterkunft, Heizung und Grundleistungen nach Status. Konkrete Beträge hängen von Nachweisen, Zeitraum und Einzelfall ab.
  5. Kombinationen prüfen: Vor dem Antrag angrenzende Leistungen vergleichen, damit kein vorrangiger Anspruch übersehen wird und keine unzulässige Doppelförderung entsteht.

Antrag stellen

Klären Sie zuerst die zuständige Stelle: Aufnahmeeinrichtung, Kommune oder Sozialamt. Für den Antrag helfen insbesondere Nachweise zur Lebenslage, aktuelle Bescheide, Einkommens- oder Steuerunterlagen, Wohnort- oder Aufenthaltsnachweise und konkrete Kostenbelege. Bei Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete ist besonders wichtig: AsylG § 47 beschreibt den Grundsatz, aber Ausnahmen, Landespraxis, Anerkennung, Umverteilung oder ein Statuswechsel können den konkreten Wohnort und die zuständige Stelle verändern.

Fristen

Stellen Sie den Antrag möglichst früh. Viele Leistungen werden nicht unbegrenzt rückwirkend gezahlt. Bei Förderprogrammen, Kursen, Umbauten, Krediten oder kommunalen Vergünstigungen ist der Zeitpunkt der Antragstellung oft entscheidend.

Kombinierbar mit

Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Asylbewerberleistungen, Wohngeld, WBS, Leistungen nach Anerkennung. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.

Häufige Fehler

  • Die Leistung erst nach Ablauf einer Frist prüfen.
  • Bundesweite Regeln und kommunale Praxis vermischen.
  • Andere Sozialleistungen, Einkommen oder Haushaltsmitglieder nicht angeben.
  • Kredite, Zuschüsse, Steuerentlastungen und Sachleistungen als identische Auszahlung darstellen.

FAQ

Ist Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete ein Zuschuss?

Nicht immer. Diese Seite ordnet die Hilfe als Unterkunft und Sach-/Geldleistung ein. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Auszahlung, Kostenerstattung, Kredit, Steuerentlastung, Befreiung und Sachleistung.

Wo beantrage ich Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete?

Zuständig ist: Aufnahmeeinrichtung, Kommune oder Sozialamt. Der sicherste Weg ist, vorab die zuständige Stelle und die benötigten Nachweise zu prüfen.

Kann ich Wohnen und Unterkunft für Geflüchtete mit anderen Leistungen kombinieren?

Oft ja, aber nicht beliebig. Andere Einkommen, Sozialleistungen, Steuerentlastungen oder Förderprogramme können angerechnet werden oder sich gegenseitig ausschließen.

Quellen/Prüfstand

Geprüft am 27.04.2026. Quellen sind in der Seitenleiste verlinkt. Kritische Angaben auf dieser Seite sollten bei Gesetzesänderungen, neuen Förderrichtlinien oder kommunalen Preisänderungen erneut geprüft werden.