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Integrationskurs: Kostenbefreiung und Fahrtkosten

Integrationskurse kosten regulär 2,29 Euro je Unterrichtseinheit; ein Kurs mit 700 UE kostet beispielhaft 1.603 Euro. Bestimmte Gruppen sind automatisch kostenbefreit, etwa Spätaussiedler und bestimmte Asyl- oder Duldungsgruppen. Zuständig: BAMF.

Geprüft: 27.04.2026 Update: monthly

Kurzorientierung

Nächster sinnvoller Schritt

Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.

Wichtig

Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.

In einfachen Worten

Integrationskurs: Kostenbefreiung und Fahrtkosten kurz erklärt

BAMF.

  • Was jetzt wichtig ist: Anspruch, Zuständigkeit und Nachweise auf der Detailseite prüfen.
  • Worauf Sie achten sollten: Beträge und Voraussetzungen können sich je nach Wohnort und Einzelfall ändern.
  • Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.

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Integrationskurse kosten regulär 2,29 Euro je Unterrichtseinheit; ein Kurs mit 700 UE kostet beispielhaft 1.603 Euro. Bestimmte Gruppen sind automatisch kostenbefreit, etwa Spätaussiedler und bestimmte Asyl- oder Duldungsgruppen. Zuständig ist BAMF; die Seite ordnet Integrationskurs: Kostenbefreiung und Fahrtkosten als Kostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss ein. So wird sofort klar, ob es um Auszahlung, Kostenerstattung, Kredit, Steuerwirkung, Befreiung oder Sachleistung geht.

Stand dieser Seite: 27.04.2026. Bei Beträgen, Förderprogrammen und lokalen Leistungen ist eine erneute Prüfung vor Antragstellung wichtig.

Kurzcheck

PunktEinordnung
ZuständigBAMF
ArtKostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss
Höhe oder Vorteilregulär 2,29 Euro je Unterrichtseinheit; Befreiung möglich
Statusaktiv, Details prüfen
Wichtigster SchrittBAMF prüfen und Nachweise vorbereiten

Wer hat Anspruch?

Prüfen sollten Personen, deren Situation zu den folgenden Eckpunkten passt. Integrationskurse kosten regulär 2,29 Euro je Unterrichtseinheit; ein Kurs mit 700 UE kostet beispielhaft 1.603 Euro. Bestimmte Gruppen sind automatisch kostenbefreit, etwa Spätaussiedler und bestimmte Asyl- oder Duldungsgruppen. Andere Teilnehmende können Befreiung beantragen, etwa bei Bürgergeld, Arbeitslosengeld, SGB-XII-Leistungen oder finanzieller Bedürftigkeit.

Wichtige Fakten:

  • Integrationskurse kosten regulär 2,29 Euro je Unterrichtseinheit; ein Kurs mit 700 UE kostet beispielhaft 1.603 Euro.
  • Bestimmte Gruppen sind automatisch kostenbefreit, etwa Spätaussiedler und bestimmte Asyl- oder Duldungsgruppen.
  • Andere Teilnehmende können Befreiung beantragen, etwa bei Bürgergeld, Arbeitslosengeld, SGB-XII-Leistungen oder finanzieller Bedürftigkeit.
  • Kostenbefreiung sollte vor Kursbeginn beantragt werden.
  • Bei erfolgreicher Teilnahme innerhalb von zwei Jahren kann die Hälfte gezahlter Kosten erstattet werden.
  • Fahrtkostenzuschuss ist bei Kostenbefreiung und mindestens 5 km Entfernung möglich.

Wie viel Geld gibt es?

Als Orientierung gilt: regulär 2,29 Euro je Unterrichtseinheit; Befreiung möglich. Für die realistische Einschätzung sind besonders wichtig:

  • Integrationskurse kosten regulär 2,29 Euro je Unterrichtseinheit; ein Kurs mit 700 UE kostet beispielhaft 1.603 Euro.
  • Bei erfolgreicher Teilnahme innerhalb von zwei Jahren kann die Hälfte gezahlter Kosten erstattet werden.
  • Fahrtkostenzuschuss ist bei Kostenbefreiung und mindestens 5 km Entfernung möglich.

Wichtig: Die Bewilligungsstelle prüft immer den Einzelfall und kann zusätzliche Nachweise verlangen.

Was wird angerechnet?

Ob Einkommen, Vermögen oder andere Leistungen angerechnet werden, hängt vom Rechtsgebiet ab. Sozialleistungen prüfen häufig Bedarf und vorrangige Ansprüche. Steuerliche Entlastungen wirken dagegen über Steuererklärung oder Lohnsteuer. Förderprogramme können Eigenanteile, Einkommensgrenzen oder Kombinationsverbote enthalten.

Prüfreihenfolge

  1. Lebenslage abgleichen: Passt Integrationskurs: Kostenbefreiung und Fahrtkosten wirklich zur aktuellen Situation oder ist eine vorrangige Leistung naheliegender?
  2. Zuständigkeit klären: Für diese Seite ist vor allem BAMF relevant. Bei Umzug, Statuswechsel oder mehreren Haushaltsmitgliedern kann sich die Stelle ändern.
  3. Leistungstyp verstehen: Integrationskurs: Kostenbefreiung und Fahrtkosten ist hier als Kostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss eingeordnet. Dadurch entscheidet sich, ob es um Geld, Kostenerstattung, Kredit, Steuerentlastung, Befreiung oder Sachleistung geht.
  4. Vorteil realistisch einschätzen: Als Orientierung gilt regulär 2,29 Euro je Unterrichtseinheit; Befreiung möglich. Konkrete Beträge hängen von Nachweisen, Zeitraum und Einzelfall ab.
  5. Kombinationen prüfen: Vor dem Antrag angrenzende Leistungen vergleichen, damit kein vorrangiger Anspruch übersehen wird und keine unzulässige Doppelförderung entsteht.

Antrag stellen

Klären Sie zuerst die zuständige Stelle: BAMF. Für den Antrag helfen insbesondere Nachweise zur Lebenslage, aktuelle Bescheide, Einkommens- oder Steuerunterlagen, Wohnort- oder Aufenthaltsnachweise und konkrete Kostenbelege. Bei Integrationskurs: Kostenbefreiung und Fahrtkosten ist besonders wichtig: Andere Teilnehmende können Befreiung beantragen, etwa bei Bürgergeld, Arbeitslosengeld, SGB-XII-Leistungen oder finanzieller Bedürftigkeit.

Fristen

Stellen Sie den Antrag möglichst früh. Viele Leistungen werden nicht unbegrenzt rückwirkend gezahlt. Bei Förderprogrammen, Kursen, Umbauten, Krediten oder kommunalen Vergünstigungen ist der Zeitpunkt der Antragstellung oft entscheidend.

Kombinierbar mit

Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Asylbewerberleistungen, Berufssprachkurs, Bürgergeld. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.

Häufige Fehler

  • Die Leistung erst nach Ablauf einer Frist prüfen.
  • Bundesweite Regeln und kommunale Praxis vermischen.
  • Andere Sozialleistungen, Einkommen oder Haushaltsmitglieder nicht angeben.
  • Kredite, Zuschüsse, Steuerentlastungen und Sachleistungen als identische Auszahlung darstellen.

FAQ

Ist Integrationskurs: Kostenbefreiung und Fahrtkosten ein Zuschuss?

Nicht immer. Diese Seite ordnet die Hilfe als Kostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss ein. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Auszahlung, Kostenerstattung, Kredit, Steuerentlastung, Befreiung und Sachleistung.

Wo beantrage ich Integrationskurs: Kostenbefreiung und Fahrtkosten?

Zuständig ist: BAMF. Der sicherste Weg ist, vorab die zuständige Stelle und die benötigten Nachweise zu prüfen.

Kann ich Integrationskurs: Kostenbefreiung und Fahrtkosten mit anderen Leistungen kombinieren?

Oft ja, aber nicht beliebig. Andere Einkommen, Sozialleistungen, Steuerentlastungen oder Förderprogramme können angerechnet werden oder sich gegenseitig ausschließen.

Quellen/Prüfstand

Geprüft am 27.04.2026. Quellen sind in der Seitenleiste verlinkt. Kritische Angaben auf dieser Seite sollten bei Gesetzesänderungen, neuen Förderrichtlinien oder kommunalen Preisänderungen erneut geprüft werden.