Pflege & Gesundheit

Pflegegeld

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird. 2026 reichen die monatlichen Beträge von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5.

Geprüft: 27.04.2026 Update: quarterly

Kurzorientierung

Nächster sinnvoller Schritt

Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen oder vorhandenen Bescheid prüfen.

Wichtig

Pflegegeld ist nur ein Baustein; Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Hilfsmittel mitprüfen.

In einfachen Worten

Pflegegeld kurz erklärt

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird. 2026 reichen die monatlichen Beträge von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5.

  • Was jetzt wichtig ist: Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen oder vorhandenen Bescheid prüfen.
  • Worauf Sie achten sollten: Pflegegeld ist nur ein Baustein; Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Hilfsmittel mitprüfen.
  • Fachwörter: Begriffe mit gestrichelter Linie können Sie antippen oder mit der Maus berühren.

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Pflegegeld ist eine Leistung der sozialen oder privaten Pflegeversicherung. Es wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird und die Pflege selbst organisiert, zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.

Stand dieser Seite: 27.04.2026. Die Beträge sind gegen die veröffentlichten Informationen des Bundesgesundheitsministeriums geprüft.

Kurzcheck

FrageAntwort
Wer kann Pflegegeld bekommen?Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und die Pflege selbst sicherstellen.
Worum geht es?Monatliches Pflegegeld zur freien Weitergabe oder Verwendung für selbst organisierte Pflege.
Wie hoch ist die Leistung?2026: 347 Euro bis 990 Euro monatlich, je nach Pflegegrad.
Wo stellt man den Antrag?Bei der Pflegekasse der krankenversicherten Person.
Wird Einkommen angerechnet?In der Pflegeversicherung nein; bei Sozialhilfe zählt Pflegegeld regelmäßig nicht wie normales Einkommen, ist aber zweckgebunden.
Ist die Leistung kombinierbar?Ja, etwa mit Pflegesachleistungen als Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln und Hilfe zur Pflege.
Wie oft prüfen?Vierteljährlich und bei jeder Änderung des Pflegegrads.

Wer hat Anspruch?

Pflegegeld setzt voraus:

  • einen anerkannten Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5;
  • häusliche Pflege, also Pflege in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer vergleichbaren häuslichen Umgebung;
  • eine gesicherte Pflege durch selbst organisierte Pflegepersonen;
  • Antragstellung bei der Pflegekasse.

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Pflegegrad 1 kann aber andere Leistungen auslösen, vor allem den Entlastungsbetrag.

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss Beratungseinsätze wahrnehmen: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich. Diese Einsätze sichern die Qualität der häuslichen Pflege und sollten frühzeitig organisiert werden.

Wie viel Geld gibt es?

PflegegradPflegegeld 2026
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2347 Euro monatlich
Pflegegrad 3599 Euro monatlich
Pflegegrad 4800 Euro monatlich
Pflegegrad 5990 Euro monatlich

Weitere häufige Leistungen in der häuslichen Pflege:

LeistungBetrag 2026
Entlastungsbetrag131 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 Euro je Maßnahme
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis 3.539 Euro jährlich

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst Sachleistungen abrechnet.

Was wird angerechnet?

In der Pflegeversicherung wird Pflegegeld nicht wegen Einkommen oder Vermögen gekürzt. Entscheidend sind Pflegegrad und Art der Pflege.

Bei Sozialhilfeleistungen ist Pflegegeld zweckgebunden. Es wird nicht wie frei verfügbares Einkommen behandelt, kann aber bei derselben Pflegebedarfsdeckung eine Rolle spielen. Wenn zusätzlich Hilfe zur Pflege beantragt wird, prüft das Sozialamt, welche vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung bereits fließen.

Pflegegeld sollte nicht mit Pflegeunterstützungsgeld verwechselt werden. Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für kurzzeitige Arbeitsverhinderung pflegender Angehöriger.

Antrag stellen

SchrittWas tun?
1Pflegekasse kontaktieren und Pflegeleistungen beantragen.
2Begutachtung durch Medizinischen Dienst oder private Pflegebegutachtung vorbereiten.
3Pflegetagebuch, Arztberichte, Hilfsmittel und Unterstützungsbedarf dokumentieren.
4Bescheid mit Pflegegrad und Leistungsart prüfen.
5Bei falschem Pflegegrad fristgerecht Widerspruch einlegen.

Fristen

Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung geprüft. Darum sollte der Antrag sofort gestellt werden, wenn Pflegebedarf entsteht oder sich verschlechtert. Ein höherer Pflegegrad sollte ebenfalls umgehend beantragt werden.

Gegen den Pflegegrad-Bescheid gilt regelmäßig eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe. Beratungseinsätze sollten nicht versäumt werden, weil sonst das Pflegegeld gekürzt oder entzogen werden kann.

Kombinierbar mit

Angrenzende Seiten im Leistungsatlas: Gesundheit, Pflege und Behinderung, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter, Rundfunkbeitrag-Befreiung. Eine Kombination bedeutet nicht automatisch, dass alle Beträge voll behalten werden dürfen. Entscheidend sind Anrechnung, Vorrang, Antragstermin und Zweckbindung.

Häufige Fehler

  • Pflegegeld erst beantragen, wenn die Begutachtung schon vorbereitet ist.
  • Pflegegrad 1 mit Pflegegeld verwechseln.
  • Kombinationsleistung nicht prüfen, obwohl ein Pflegedienst teilweise hilft.
  • Beratungseinsätze bei ausschließlichem Pflegegeldbezug versäumen, besonders die vierteljährliche Pflicht bei Pflegegrad 4 und 5.
  • Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassung nicht zusätzlich nutzen.

FAQ

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegeld beginnt erst ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 kann aber andere Leistungen ermöglichen, insbesondere den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Darf ich Pflegegeld an Angehörige weitergeben?

Ja. Pflegegeld soll die selbst organisierte häusliche Pflege unterstützen. Die pflegebedürftige Person kann es an pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen weitergeben.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Bei einer Kombinationsleistung rechnet der Pflegedienst Pflegesachleistungen ab, und das Pflegegeld wird anteilig gezahlt.

Wird Pflegegeld versteuert?

Für die pflegebedürftige Person ist Pflegegeld eine Sozialleistung. Bei Pflegepersonen können steuerliche Fragen vom Einzelfall abhängen, besonders wenn die Pflege nicht im Angehörigen- oder sittlichen Verpflichtungskreis erfolgt.

Quellen/Prüfstand

Diese Seite wurde am 27.04.2026 gegen amtliche BMG-Informationen geprüft. Pflegegrad, Beratungspflichten und Kombinationsleistung werden im Einzelfall durch die Pflegekasse umgesetzt.